| Freitag, 21. November 2008 |
Viele Jahre behandelten die Bundesbehörden die Meldedaten von Impfkomplikationen wie ein Staatsgeheimnis. Seit Infkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) am 1. Januar 2006 haben die Bürger ein verbrieftes Recht auf Akteneinsicht bei allen Bundesbehörden.
Unter dem Druck des neuen Gesetzes lüfteten die Gesundheitsbehörden jetzt einen Zipfel ihres Geheimnisses: Erstmals stehen auf konkrete Impfstoffe bezogene Meldedaten zur Verfügung. Den Gesundheitsbehörden wurden zwischen 2001 und 2005 insgesamt 43 Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen gemeldet. Weiter stellen die freigegebenen 1.872 Meldungen von Impfkomplikationen weniger als ein Drittel aller in diesem Zeitraum gemeldeten Fälle dar. Berücksichtige man weiterhin vorsichtigste offizielle Schätzungen der Dunkelziffer bei der Melderate, komme man auf jährlich mindestens 500 Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen.
Deutlicher Spitzenreiter bei den gemeldeten Todesfällen sei der Sechsfach-Impfstoff „Infanrix Hexa" mit 19 Meldungen. An zweiter Stelle stehe mit 8 Todesfällen HEXAVAC, ebenfalls ein Sechsfach-Impfstoff, dem allerdings bereits 2004 - mit einer von Kritikern als fragwürdig angesehenen Begründung - die Zulassung entzogen wurde.
Unter den 1.872 freigegebenen Meldefällen befinden sich laut der Behörden-Datenbank knapp 500 Personen, die einen bleibenden Schaden davongetragen haben. Unter Berücksichtigung der Gesamtmeldungen und einer angenommenen Mindestdunkelziffer wären das in Deutschland jährlich mindestens 6.000 Fälle mit einer dauernden gesundheitlichen Schädigung nach Impfungen.
Darüber, bei wie vielen der erfassten Todesfälle und dauerhaften Gesundheitschädigungen die vorausgegangenen Impfungen mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, macht die zuständige Bundesbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), auch in ihrer neuesten Veröffentlichung über den Stand der Impfkomplikationen keinerlei Angaben.
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