Arzt muss Patienten über alternative Operationsmethoden aufklären
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31.01.2007
Quelle: journalmed
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Ein Arzt muss einen Patienten regelmäßig darüber aufklären, wenn es verschiedene Operationsmethoden gibt. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Versäumt er die entsprechende Aufklärung, so ist die Einwilligung des Patienten in die Operation unwirksam und der Arzt selbst schadenersatzpflichtig (Az.: 5 U 456/06).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Krankenkasse gegen einen Mediziner statt. Im Aufklärungsgespräch mit einer Patientin hatte er versäumt, auf eine alternative Operationsmethode hinzuweisen. Die Operation verlief mit Komplikationen, die zu Folgebehandlungen führten. Die Krankenkasse wollte die Kosten hierfür von dem Arzt erstattet bekommen. Sie berief sich unter anderem darauf, die Einwilligung der Patientin in die Operation sei mangels umfassender Aufklärung unwirksam.
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