Donnerstag, 04. Dezember 2008
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Deutscher Bundesrat stimmt der Gesundheitsreform 2007 zu

19.02.2007 Quelle: Kerstin Stachel   

Foto: aboutpixel.deAm 16.02.2007 stimmte der Bundesrat für das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG). Die neue Gesundheitsversicherung tritt im Wesentlichen am 1.4.2007 in Kraft.

Die jetzt beschlossenen Reformen im Gesundheitswesen verändern das Gesundheitssystem. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Eckpunkte auf und spiegelt die Diskussion wieder.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform aus Sicht des BMG 

  • Finanzierung, Organisation, die Strukturen und das Verhältnis von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung werden reformiert.
  • Die gesetzlich Versicherten erhalten neue Wahlmöglichkeiten. Sie können erstmals sehen, ob ihre Kasse mit den Beiträgen gut wirtschaftet.
  • Es können spezielle Tarife angeboten werden, die stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten eingehen.
  • Ältere Menschen, die ins Krankenhaus kommen, haben einen Anspruch auf Rehabilitation, damit sie – wenn möglich – Zuhause weiter leben können.
  • Junge Familien, die überlastet sind, haben einen Anspruch auf Kuren.
  • Sterbenskranke haben einen Anspruch darauf, in ihrer vertrauten Umgebung von speziell ausgebildeten Teams bis zum Lebensende betreut zu werden.
  • Menschen mit seltenen oder schweren Krankheiten erhalten die Chance, sich in Krankenhäusern ambulant behandeln zu lassen.
  • Ein verbessertes Entlassungsmanagement sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten beim Verlassen des Krankenhauses optimal weiter betreut werden.
  • Ärztinnen und Ärzte können in Zukunft ihr Einkommen besser kalkulieren, das Risiko einer zunehmenden Behandlungsbedürftigkeit ihrer Patienten tragen in Zukunft die Kassen.
  • Krankenhäuser können mit der Ausweitung spezialisierter ambulanter Behandlung ihr Potenzial stärker nutzen.
  • Kassen und ihre Verbände werden von Aufgaben entbunden, die bisher wenig mit Angeboten für ihre Versicherten zu tun hatten. Quälende Abstimmungsprozesse, die vielfach Fortschritte verhindert haben, werden vereinfacht. Transparenz und Effizienz zum Nutzen der Versicherten werden an erster Stelle stehen. Die Kassen erhalten neue Verhandlungsmöglichkeiten, um für ihre Versicherten die beste Qualität zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können.
  • Der Gesundheitsfonds sorgt dafür, dass die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse gleich behandelt werden. Jeder Mensch ist für die Versicherung gleich wertvoll, egal wo er lebt, wie alt er ist oder wie krank er möglicherweise ist. Der Fonds sorgt präzise für einen Ausgleich dieser Risiken und die Kassen können sich darauf konzentrieren, tatsächlich nur noch für die beste Versorgung ihrer Kunden zu sorgen. Privat Versicherte erhalten zukünftig eine faire Möglichkeit, in einen anderen Tarif – den so genannten Basistarif - oder zu einer anderen Kasse zu wechseln, ohne dabei finanzielle Einbußen zu erleiden. Dies ist Wettbewerb, der für langjährig privat Versicherten bisher unbekannt war.
  • Ganz neu ist, dass die Privaten erstmals auch kranke Menschen versichern müssen, wenn diese zu ihrem System gehören. Das Gesetz stärkt die Verlässlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für den Gesundheitsstandort Deutschland. Es stehen auch in Zukunft die Mittel zur Verfügung, die diesen Wachstumsmarkt unterstützen und beleben.


Stimmen zur Gesundheitsreform:


BPI: Achterbahnfahrt beendet – Fragen offen

„Mit seiner heutigen Entscheidung setzte der Bundesrat einen Schlusspunkt im Gewürge um ein Gesetz, das Fragen nach der Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitswesens nicht beantwortet, sondern in unverantwortungsvoller Weise weiter verschleppt. Die große Koalition hat damit vor allem ihr selbst gestecktes Ziel einer nachhaltigen Finanzierung nicht erreicht“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), zur heute im Bundesrat beschlossenen Gesundheitsreform (GKV-WSG).

Die Regierung sei offenbar nicht bereit, den Versicherten größere Spielräume für „wirklich eigenverantwortungsvolles Handeln“ einzuräumen. Deshalb müssten sich die Patienten und Versicherten bereits in naher Zukunft angesichts der ungelösten strukturellen Probleme im Gesundheitswesen und der „politischen Mutlosigkeit“ auf weitere Regulierungen und Maßnahmen zur Kostendämpfung gefasst machen, so Fahrenkamp.

Positiv sei, dass diese Gesundheitsreform dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) neue Standards für Bewertungen von Arzneimitteln vorgebe. Das IQWiG habe sich nun nach anerkannten internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin und der Gesundheitsökonomie zu richten. Mit den neuen Gesetzesformulierungen stelle der Gesetzgeber endlich die notwendige Verfahrenstransparenz und die Beteiligung von Patientenvertretern und Sachverständigen der Arzneimittelhersteller sicher. Damit werde einer seit Gründung des IQWiG bestehenden BPI-Forderung endlich Rechnung getragen, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer. Der BPI werde sich weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen und stehe für eine engere Zusammenarbeit gerne zur Verfügung.

DKG zum Beschluss des Bundesrates zur Gesundheitsreform

„Die Verabschiedung der Gesundheitsreform in der Länderkammer kann nur der vorläufige Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sein. Notwendig ist jetzt eine sachliche Machbarkeits- und Folgenabschätzung, bei der gesetzliche Korrekturen nicht ausgeschlossen sein dürfen. Zu bedauern ist, dass mit dieser Reform das deutsche Gesundheitswesen den wenig bewährten zentralistisch gelenkten, verstaatlichten Systemen ein Stück näher gebracht wurde. Es ist zu bezweifeln, dass das Wesen der Selbstverwaltung – der faire Interessensausgleich der Beteiligten – in dieser zunehmend politisierten Ausrichtung noch erhalten bleibt.


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