| Dienstag, 07. Oktober 2008 |
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Versorgungsmanagement Der gesetzliche Anspruch auf ein Versorgungsmanagement verlangt neue Formen von Kooperationen unter allen Heilberufen.
Versicherte sollen zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf ein Versorgungsmanagement haben, insbesondere zur Lösung von Schnittstellenproblemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche.
Um den zukünftigen Bedürfnissen der Bevölkerung zu entsprechen, wird ein umfassendes Dienstleistungsangebot gebraucht.
Koordination und Integration, die Netzwerken und Gemeinschaften zu Grunde liegt, ist eine neuartige Tätigkeit für das Gesundheitssystem. Sie ist in erster Linie eine Kommunikations- und Organisationstätigkeit, die entsprechende Management Techniken und betriebswirtschaftliche Ausbildung erfordert.
Wer als Arzt im Team tätig ist, benötigt zusätzliche fachliche Kompetenz, um die Tätigkeit in einer Netzwerkstruktur ausüben zu können. Es ist ein Paradigmawechsel im Denken und Lernen, den das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit sich bringen wird.
Zukünftig sind eine koordinierte Organisation der Gesundheitsdienste im Sinne der Komplementarität gefordert, die ein optimales Leistungsangebot und eine wirksame Kostenkontrolle gewährleistet.
Ein Versorgungsmanagement bedingt die Neugestaltung des Informationsflusses und der Prozessabläufe, die konträr zum gegenwärtig vorherrschenden Individualismus der unterschiedlichen Leistungserbringer ist.
Thomas Bade, Geschäftsführer Salenus GmbH