Rentenerhöhung kommt zum 1. Juli
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25.04.2007
Quelle: BMAS
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Die Renten werden zum 1. Juli 2007 erstmals nach mehreren Jahren wieder steigen können. Mit dem Beschluss der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung durch das Bundeskabinett werden nach Zustimmung des Bundesrats die gesetzlichen Altersbezüge zur Mitte des Jahres um 0,54 Prozent angehoben.
Der sich nach der Erhöhung ergebende, ab dem 1. Juli 2007 maßgebende neue aktuelle Rentenwert wird 26,27 Euro und der neue aktuelle Rentenwert (Ost) 23,09 Euro betragen. Der aktuelle Rentenwert ist Berechnungsgrundlage für die jeweils individuelle Rentenhöhe.
Die Rentenanhebung wird möglich durch die positiven Entwicklungen bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Löhnen im Jahr 2006. Pro Jahr fließen durch den Aufschlag 1,2 Milliarden Euro zusätzlich an die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner hierzulande. Sie profitieren damit vom fortgesetzten Aufschwung in Deutschland.
Die Veränderung der aktuellen Rentenwerte hat auch Auswirkungen auf andere Größen und Bereiche der Sozialversicherung. So werden im Rahmen der vom Kabinett gebilligten Verordnung auch Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte angepasst, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2007 anzupassenden Geldleistungen festgelegt.
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