Samstag, 22. November 2008
 Nachrichten

Evidenzbasierte Entscheidungen zu GKV-Leistungen dienen dem Patientenschutz

25.04.2007 Quelle: G-BA   

Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin getroffenen Entscheidungen zur medizinischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter Menschen dienen nicht zuletzt dem Patientenschutz.

Das bekräftigte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, am Donnerstag in Siegburg. „Die Entscheidungen des G-BA stellen sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung mit neuen oder bereits angewandten medizinischen Methoden und Arzneimitteln dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht und schützen somit Patienten auch vor den unerwünschten, möglicherweise schwerwiegenden Folgen medizinischer Behandlungen“, sagte Hess.

„Nachgewiesenermaßen nützliche Behandlungsmethoden werden in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, wirkungslose oder möglicherweise schädliche Therapien zum Schutze der Patienten ausgeschlossen. Diese Entscheidungen trifft der G-BA auch auf der Grundlage der evidenzbasierten wissenschaftlichen Expertisen des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Insofern ist es absurd und abwegig, wenn dem IQWiG der Vorwurf gemacht wird, es nehme mit seinen Arbeitsergebnissen sogar den Tod von Patienten billigend in Kauf, wie im März in einem Meinungsartikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zu lesen war. Vielmehr ist die evidenzbasierte Medizin ein Werkzeug, um Nutzen und Schaden für die Patienten objektiv einzuschätzen“, so Hess weiter.

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