Samstag, 22. November 2008
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Offener Brief an das Bundesministerium für Gesundheit

15.05.2007 Quelle: Thomas Bade   

Das BMG wird von der Salenus GmbH aufgefordert, umgehend die inhaltlichen Voraussetzungen eines „Versorgungsmanagements“ zu definieren sowie die Selbstverwaltung anzuweisen, einheitliche Grundlagen für die Berechnung und Vergütung der Verwaltungs- und Managementkosten zu erstellen.

Versicherte haben seit dem Inkrafttreten der Änderung des § 11 Abs. 4 SGB V am 1. April 2007 einen Rechtsanspruch auf ein "Versorgungsmanagement", insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche. Ziel des "Versorgungsmanagements" ist nach der Gesetzesbegründung ein reibungsloser Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege, um vor allem Pflegebedürftigkeit oder eine baldige stationäre Widereinweisung zu vermeiden. Vor allem bei der Entlassung aus dem Krankenhaus sollen Schnittstellenprobleme in andere Versorgungsbereiche gelöst werden.

Der individuelle Versorgungsprozess und das individuelle Case-Management werden durch den § 11 Abs. 4 zum neuen Strukturmuster der Versorgung, das die bisherige sektorale Gliederung überwindet und eine integrierte Gesundheitsversorgung sicherstellt. Die ökonomische Verantwortung und die Indikationsentscheidungen für medizinische oder pflegerische Hilfen und für gesundheitsförderliche oder rehabilitative Maßnahmen müssen künftig in einer Hand liegen, damit die gesundheitsökonomische Wertschöpfung im gemeinsamen Interesse von Patient, Krankenversicherung und Dienstleistungserbringern erfolgen kann.

Der Vollzug eines "Versorgungsmanagements" ist mit einem zusätzlichen Arbeits- und Sachaufwand verbunden, der zu Kosten bei den am Vollzug beteiligten Leistungserbringern und bei den Krankenkassen führt. Nach dem Sachleistungsprinzip müssen die Krankenkassen den Versicherten die Sach- und Dienstleistungen in Natur zur Verfügung stellen.

Die Leistungserbringer selbst werden zum Aufbau entsprechender Strukturen nur bereit sein, wenn Verwaltungskosten und Kosten der Qualitätssicherung vergütet werden.

Im Gesetz ist jedoch völlig offen gelassen, ob am "Versorgungsmanagement" teilnehmende Leistungserbringer, ähnlich wie bei der hausarztzentrierten Versorgung, eine Koordinationspauschale je Patient und Quartal erhalten.


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