| Sonntag, 12. Oktober 2008 |
Gesundheitspolitik
Offener Brief an das Bundesministerium für Gesundheit Rechtsdogmatisch problematisch ist dabei, dass sich der Anspruch des Versicherten nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 4 SGB V nicht gegen seine Krankenkasse richten soll, sondern unmittelbar gegen die betroffenen Leistungserbringer.
Anhaltspunkte für eine Haftung der Krankenkassen oder des medizinischen Dienstes gegenüber dem Versicherten für richtige ärztliche Behandlung und Therapieabläufe (�Versorgungsmanagement�) sind im Gesetz nicht ersichtlich.
Besonders im Gesundheitswesen muss dazu übergegangen werden, vor Verabschiedung von Gesetzen, eine sogenannte Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen. Die Regelungsdichte im deutschen Gesundheitswesen ist ein Kostenfaktor. Folgen und Konsequenzen rechtssetzender Maßnahmen müssen rechtzeitig Leistungserbringern und Patienten transparent gemacht werden. "Es kann politisch nicht gewollt sein, dass kreative Rechtsanwälte die Patienten auffordern die Sozialgerichte zu bemühen, die Legaldefinition für das "Versorgungsmanagement" zu übernehmen", führt Thomas Bade weiter aus.
Die Rechtssprechung zum �verkürzten Versorgungsweg� in den 90-Jahren, mit einer Laufzeit von fast 10 Jahren bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen durch den BGH und das BSG, sollten ein warnendes und mahnendes Beispiel sein. Die Politik hat die Rahmenbedingungen zu verändern, unter denen sich derzeit das gesetzlich garantierte "Versorgungsmanagement" entwickelt. Der Offene Brief ist unter http://www.salenus.de/?Offener_Brief_BMG im Internet veröffentlicht.
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Thomas Bade
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