| Samstag, 11. Oktober 2008 |
Management
Zehn Jahre Verordnung zur Bildschirmarbeit - Eine Erfolgsgeschichte Im Dezember 1996 trat in Deutschland die Bildschirmarbeitsverordnung als nationale Variante der europaweit geltenden 5. EU-Einzelrichtlinie "Arbeit an Bildschirmgeräten" in Kraft. Deren Wirksamkeit haben zehn Jahre nach ihrer Einführung in Deutschland und anderen europäischen Ländern evaluierende Studien untersucht.
Ergebnisse wurden auf einer vom BMAS organisierten EU-Konferenz "More success through efficient regulation" am 13. und 14. Juni in Bonn vorgestellt und diskutiert.
Die Daten der deutschen Erhebung stammen aus einer telefonischen Befragung, an der 1000 Beschäftige und 1000 Unternehmen beteiligt waren. Dabei stellte sich zunächst heraus, dass Bildschirmarbeit eine sehr hohe quantitative Bedeutung in Deutschland hat. In ca. 80 Prozent aller Betriebe gibt es Bildschirmarbeitsplätze, die vorwiegend zur Dateneingabe und -bearbeitung (96 Prozent), Textverarbeitung (92 Prozent) sowie Kommunikation und Information (80 Prozent) genutzt werden. In 43 Prozent der Firmen mit Bildschirmarbeitsplätzen verbringt mindestens die Hälfte der Belegschaft 30 Stunden pro Woche oder mehr am Bildschirm.
Mehrheitlich bewerteten die befragten Betriebe den Stellenwert des allgemeinen Arbeitsschutzes als hoch. Vor allem mittlere und große Unternehmen beziehen beim Arbeitsschutz Aspekte der Bildschirmarbeit ein. Von den Beschäftigten geben 70 Prozent an, ihr Arbeitgeber achte auf gesundheitlich verträglich gestaltete Bildschirmarbeitsplätze.
Gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit sehen 44 Prozent der Unternehmen. Die meistgenannten Probleme sind Augen- und Rückenbeschwerden, Haltungsschäden und Kopfschmerzen. Jeder fünfte Beschäftigte klagt über durch Bildschirmarbeit verursachte Beschwerden. Dabei steigt die Häufigkeit mit dem wöchentlichen Arbeitsquantum am Bildschirm.
Die von der Bildschirmarbeitsverordnung verlangte Beurteilung der Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber ist in der Hälfte der Betriebe bereits erfolgt. In drei von vier Firmen wurden dabei Ansatzpunkte für Verbesserungen gefunden und auch umgesetzt. Dadurch erreichte man zu rund 80 Prozent eine spürbare und dauerhafte Verbesserung der Arbeitszufriedenheit.
Die Schulung der Beschäftigten im Verhalten an Bildschirmarbeitsplätzen gehört ebenfalls zum Maßnahmenkatalog der Verordnung. Rund die Hälfte der Betriebe - ab einer Größe von 500 Beschäftigten steigt diese Quote auf 84 Prozent - ist hier zum Zweck des Gesundheitsschutzes schon aktiv geworden. Diese Empfehlungen vernachlässigt allerdings jeder zweite Beschäftigte (z.B. wegen Termindrucks).
Als sinnvolle Arbeitsschutzinitiativen nennen die Betriebe:
* Ergonomisches Mobiliar (83% sinnvoll; 13% zum Teil sinnvoll)
* Arbeitsorganisatorische Maßnahmen (72% sinnvoll, 22% zum Teil sinnvoll)
* Augenuntersuchungen (71% sinnvoll, 19% zum Teil sinnvoll).
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