Bundesagentur für Arbeit übernimmt bis zu 50 % der Personalkosten bei Einstellung von Mitabeitern
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16.12.2004
Quelle: Judith Richwien, Das Personalbüro, Stuttgart
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt Existenzgründern einen Einstellungszuschuss von 50% der Personalkosten, wenn sie einen Arbeitslosen einstellen. Der Zuschuss wird bei der Neugründung eines Unternehmens für bis zu 2 Arbeitnehmer gewährt und sollte vor der Einstellung des Arbeitnehmers beantragt werden. [...]
[...] Die Vereinbarung einer Erprobungszeit mit dem Arbeitslosen und der BA kann hierbei sinnvoll sein.
In dieser Zeit kann der zukünftige Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitslosen "testen“, während die BA das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe weiter zahlt. Die Länge der Erprobungszeit ist ca. 2 –3 Wochen.
Die Voraussetzungen für die Beantragung des Einstellungszuschusses sind:
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Existenzgründung liegt höchstens 2 Jahre zurück
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Der Existenzgründer beschäftigt höchstens 5 AN
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Der einzustellende Arbeitnehmer hat mindestens 3 Monate Arbeitslosengeld oder –hilfe (ab 2005: Arbeitslosengeld II) bezogen oder hat als Arbeitsuchender an Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung bzw. beruflichen Bildung teilgenommen.
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Ein neuer Arbeitsplatz wird geschaffen und der Arbeitnehmer wird unbefristet eingestellt.
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Der Arbeitnehmer kann ohne diese Unterstützung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden
Art und Höhe der Förderung:
50% Zuschuss zum tariflichen oder ortsüblichen Bruttolohn/ -gehalt einschließlich aller anfallenden Lohnnebenkosten z. B. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.
Dauer: maximal 12 Monate
Weitere Informationen:
E-Mail: Judith.Richwien@daspersonalbuero.com
Internet: www.daspersonalbuero.com
Ruf: 0711/90 74 56 11
Fax: 0711/90 74 56 12
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