| Mittwoch, 15. Oktober 2008 |
Management
dgnservice wird Root-Instanz der Bundesärztekammer betreiben
Die Bundesärztekammer hat die dgnservice, ein Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, mit dem Betrieb der BÄK-Root-Instanz für die neuen elektronischen Arztausweise beauftragt. Als übergeordnete Instanz stellt das Trustcenter der dgnservice künftig zugelassenen...
... Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) Zertifikate aus, damit diese nach Beauftragung durch die Ärztekammern elektronische Arztausweise produzieren können.
Mit dem Zuschlag an die dgnservice hat sich die Bundesärztekammer für ein Unternehmen entschieden, das sich auf den Gesundheitssektor fokussiert. "Als ein auf eHealth spezialisiertes Systemhaus und Tochter der apoBank kennen wir dieses Marktsegment genau und können deshalb bedarfsgerechte, anwendungsorientierte Lösungen entwickeln", erklärt Geschäftsführer Ansgar Geist. Derzeit stattet das Unternehmen die an den Feldtests in Ingolstadt (Bayern), Löbau-Zittau (Sachsen), Bochum-Essen (Nordrhein-Westfalen), Heilbronn (Baden-Württemberg), Trier (Rheinland-Pfalz) und Wolfsburg (Niedersachsen) teilnehmenden Ärzte mit Arztausweisen aus.
Die Root- bzw. Wurzel-CA (Certificate Authority) stellt als übergeordnete Instanz so genannte CA-Zertifikate für zugelassene ZDA aus und bestätigt die Echtheit der Zertifikate. Die ZDA sind damit in der Lage, Authentisierungs- und Verschlüsselungszertifikate für die elektronischen Arztausweise zu erstellen und die Karten zu produzieren. Die beiden Zertifikate bewirken, dass sich der Arzt zum einen mit seinem Arztausweis gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen authentifizieren, zum anderen elektronische Dokumente und E-Mails verschlüsseln kann.
Darüber hinaus hat die BÄK-Root-Instanz die Aufgabe, so genannte Cross-Zertifikate zu den qualifizierten CA-Zertifikaten der akkreditierten ZDA auszustellen. Diese wiederum sind notwendig, damit die ZDA qualifizierte Signatur- und Berufsgruppenattributzertifikate für die elektronischen Arztausweise ausfertigen können. Die Zertifikate ermöglichen es dann dem Arzt, mit seinem Ausweis elektronische Dokumente rechtsgültig zu signieren. Durch die Cross-Zertifizierung lässt sich ein qualifiziertes Signaturzertifikat gegen die BÄK-Root-Instanz prüfen und damit der Nachweis erbringen, dass die Signatur mit einem elektronischen Arztausweis erzeugt wurde. Nur ZDA, die von der BÄK-Root abgeleitete CA-Zertifikate sowie Cross-Zertifikate besitzen, sind in der Lage, einsatzfähige elektronische Arztausweise zu produzieren.
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