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Die bayerischen Primärkassen haben im August 2006 eine Zusatzvereinbarung mit einem Leistungserbringer abgeschlossen, die die Versorgung mit orthopädietechnischen Hilfsmitteln (Bandagen und kleine Orthesen) im sogenannten „verkürzten Versorgungsweg“ regelt.
Der Leistungserbringer bewirbt diese Vereinbarung als neuen Vertriebsweg und strategische Partnerschaft, die durch das GKV-WSG ab April 2007 ermöglicht wurde. In dem Werbeschreiben des Leistungserbringers an bayerische Fachärzte wird die „legalisierte Direktabgabe von Hilfsmitteln“ vorgestellt. Offensichtlich können ab sofort bis zu einem Drittel der Abrechnungskosten zu Lasten der Krankenkassen eingespart werden.
Auch der Patient soll laut Werbeschreiben dadurch ein Drittel weniger Zuzahlung leisten. Der Leistungserbringer bietet den Primärkassen großzügige Rabatte an. Bei Gesamtumsätzen ab € 250.000,-- werden 3% und bei Umsätzen über € 1.000.000,-- werden sogar 10% Rabatt gewährt. Teilnehmende Ärzte werden der AOK Bayern gemeldet. Die AOK Bayern führt auch gemeinsame Besuche mit den regionalen Fachberatern des Leistungserbringers bei Fachärzten durch. Die fachliche, qualitätssichernde Beratung durch einen Orthopädietechniker wird über ein Call-Center gesteuert.
In Bayern und anderen Bundesländern laufen seit Monaten staatsanwaltliche Ermittlungen bei Zusammenarbeit von Orthopäden und Sanitätshäusern, die KKH in Hannover verbreitet den Korruptionsverdacht aller Orthopäden und Sanitätshäuser medienwirksam zur besten Sendezeit im Zweiten Deutschen Fernsehen und die AOK Bayern besucht Fachärzte zusammen mit einem Fachhändler und bietet den „legalisierten verkürzten Versorgungsweg“ an.
„Die Entwicklung der letzten Monate zeigt sehr deutlich, dass die Kassen beim Geld einsparen offensichtlichen auch Gesetzesverstöße in Kauf nehmen,“ sagt Thomas Bade, Geschäftsführer der Salenus GmbH in Fürth. In der Zusatzvereinbarung werden detailliert Umsatzgrößen von € 250.000,-- bis € 1.000.000,-- genannt, so dass die Kassen derartige Verträge europaweit ausschreiben müssen. „Zukünftig wird die CE - gekennzeichnete Bandage oder kleine Orthese in China hergestellt und das Call-Center in Holland oder auf den Balearen liegen,“ prophezeit Thomas Bade. Das Bundesversicherungsamt wurde am 12. Juli 2007 um eine Stellungnahme gebeten, wie diese Vereinbarung (sozial) rechtlich zu beurteilen ist.
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