| Donnerstag, 28. August 2008 |
Management
Gericht klärt Vorrang von Kartellrecht oder Krankenhausplanungsrecht Die kartellamtliche Untersagung einer Fusion der Klinik Mariahilf in Hamburg-Harburg mit den Asklepios Kliniken Hamburg steht nach Ansicht von Asklepios in Widerspruch zur Krankenhausplanung Hamburgs. Damit nicht durch einen Verkauf von Mariahilf an Dritte unveränderliche Tatsachen geschaffen werden, hat das Unternehmen eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Die deutsche Krankenhauslandschaft ist im Umbruch, viele Kommunen und öffentliche Träger sind zur Zeit einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Deshalb muss vor der Schaffung von vollendeten Tatsachen in Mariahilf umgehend und zweifelsfrei geklärt werden, ob Kartellrecht oder Krankenhausplanungsrecht Vorrang haben.
Die Zusammenlegung von Mariahilf mit dem damaligen LBK wurde seit den 90er Jahren (und damit bereits lange vor der LBK-Privatisierung) von der Freien und Hansestadt Hamburg in Zusammenarbeit mit Experten, Verbänden und Organisationen vorbereitet. So waren an der Entscheidungsfindung der Behörde für Soziales und Gesundheit im Versorgungsinteresse der Hamburger Bürger zum Beispiel auch Krankenkassen, die Hamburgische Krankenhausgesellschaft oder die Kassenärztliche Vereinigung beteiligt. Gemeinsames Ziel war die objektive Verbesserung der medizinischen Versorgung im südlichen Hamburger Raum.
Die Fusion ist dem Hamburgischen Krankenhausplanungsrecht zufolge rechtmäßig und zulässig. Die Untersagung des Bundeskartellamts wird jetzt mit einem Vorrang des Kartellrechts begründet. Dagegen wehrt sich Asklepios, denn damit würde das Kartellamt faktisch einen rechtsgültigen Bescheid der Freien und Hansestadt Hamburg aushebeln. Die schnellstmögliche Beantwortung der in Deutschland bisher ungeklärten Rechtsfrage, ob Krankenhausplanungsrecht oder Kartellrecht Vorrang haben, ist auch von erheblichem öffentlichem Interesse. Vor diesem Hintergrund wurde beim Landgericht Hildesheim (dem Sitz des Trägers der Klinik Mariahilf) mit Erfolg eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Mariahilf an Helios erwirkt.
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