| Freitag, 29. August 2008 |
Management
Berufsgenossenschaften – Ein Monopol vor dem Aus? Aufgrund eines aktuell veröffentlichten Vorlagebeschlusses des Landessozialgerichts Chemnitz (Aktenzeichen L 6 U 2/06) wird nun der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, ob das Monopol der Berufsgenossenschaften in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist.
Für die beteiligten Verbände (Bund der Steuerzahler, „Die Familienunternehmer - ASU“, der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft) ist diese Entwicklung ein Meilenstein auf dem Weg zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Monopol ist überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen. Deshalb fordern die Verbände schon lange die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit. Sie haben ihre Mitglieder aktiv bei der Führung von Musterprozessen für die freie Wahl des Versicherungsträgers begleitet. Die Mitgliedsunternehmen äußern die Kritik an den Berufsgenossenschaften immer deutlicher. Neben der Zwangsmitgliedschaft beklagen sie die willkürliche Zuteilung zu einer Berufsgenossenschaft sowie die Belastung durch hohe Beitragssätze.
Klägerin im anstehenden Verfahren ist ein Metallbaubetrieb aus Oschatz. Ziel des Prozesses ist eine Abschaffung der Monopol-Stellung der Berufsgenossenschaften. Den Unternehmen mit Sitz in Deutschland muss es endlich möglich gemacht werden, die Arbeitsunfälle ihrer Beschäftigten auch bei einem privaten Versicherer absichern zu können. Eine Pflicht zur Versicherung bei gleichzeitig freier Wahl des Versicherers ist das Ziel.
Ein erstes privates Versicherungsangebot konnte die Klägerin bereits vorlegen. Die dänische Alpha-Group bietet auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an. Wie der internationale Vergleich zeigt, gibt es bereits in vielen Ländern Wettbewerb durch private Anbieter bei der Versicherung von Arbeitsunfällen.
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