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Die Einführung des neuen DRG-Vergütungssystems in den Krankenhäusern
hat zu mehr Transparenz und zu einer höheren Wirtschaftlichkeit in der
medizinischen Versorgung der Krankenhäuser geführt, erklären die
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.
Der durch das
Vergütungssystem initiierte Preis-, Leistungs- und Qualitätswettbewerb
hat Bewegung in die Krankenhauslandschaft gebracht. In vielen
Krankenhäusern wurden notwendige Umstrukturierungen vorgenommen,
Leistungen konzentriert und die Abläufe wirtschaftlicher und
patientenfreundlicher gestaltet. Im Übrigen sind auch die
Leistungserbringer in den Krankenhäusern selbst mit der Einführung des
DRG-Systems überwiegend zufrieden, wie die jüngste Umfrage des BMG
zeigt.
Auch die Qualität der Patientenversorgung steigt
stetig, was durch die Ergebnisse des Qualitätssicherungsverfahrens
(BQS-Verfahren) aus 2006 belegt wird. Das Verfahren wurde von der
Selbstverwaltung entwickelt und später vom Gesetzgeber übernommen, um
möglichen negativen Wirkungen dieses Preissystems zu begegnen. Erstmals
müssen Krankenhäuser in den Qualitätsberichten in diesem Jahr zum Teil
ihre individuellen BQS-Ergebnisse angeben. Damit haben die Patientinnen
und Patienten die Möglichkeit, sich ein genaueres Bild über die
Qualität und die Leistungen der Krankenhäuser zu machen und eine
geeignete Klinik auszusuchen.
Viele Krankenhäuser haben sich
dem Wettbewerb erfolgreich gestellt und durch intelligente
Arbeitszeitmodelle, durch Erschließung neuer Geschäftsfelder zum
Beispiel im ambulanten Bereich oder in der Rehabilitation, durch
Fusionen oder auch Privatisierung von Krankenhäusern
Effizienzsteigerungen erzielt. Das von der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) seit Monaten gezeichnete düstere Bild der
Finanzsituation in deutschen Kliniken stimmt deshalb nicht mit der
Realität überein, erklärten die Spitzenverbände. Einige Kliniken und
Klinikketten erzielen unter den Bedingungen des neuen
Finanzierungssystems Jahr für Jahr Umsatzsteigerungen und
Millionengewinne. Andere Krankenhäuser hingegen scheinen diese
Entwicklung verschlafen zu haben und klagen nun über zu wenig Geld.
Den
Darstellungen der DKG steht entgegen, dass trotz einer Reduzierung der
Verweildauer die Krankenhausausgaben in den letzten zehn Jahren stetig
gewachsen sind und über den beitragspflichtigen Einnahmen liegen. In
den Jahren 1996 bis 2006 stiegen die Löhne und Gehälter der Mitglieder
und damit die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen um 9,86
Prozent, während die Krankenhausausgaben pro Mitglied im gleichen
Zeitraum um 22,50 Prozent stiegen. Die durchschnittliche Verweildauer
in den Krankenhäusern lag dagegen in 1996 noch bei 10,8 Tagen, in 2006
bei 7,58 Tagen. Der Vergleich zwischen der Entwicklung der
Krankenhausausgaben und der Grundlohnsummenentwicklung zeigt überdies,
dass die Veränderungsrate jährlich deutlich überschritten wird, was u.
a. auf diverse außerbudgetäre Tatbestände und finanzielle Beteiligungen
der Krankenkassen an gesetzlich initiierten Projekten (z. B.
Weiterbildung der Allgemeinmedizin) zurückzuführen ist.
Entwicklung der Krankenhausausgaben im Vergleich zur Grundlohnsummenentwicklung (Rate nach § 71 SGB V) seit Einführung der DRG
Die
Spitzenverbände der Krankenkassen forderten die Beteiligten auf, sich
dem Wettbewerb zu stellen und gemeinsam im Interesse der Patientinnen
und Patienten eine qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen.
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