Samstag, 22. November 2008
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Gutachten über die patientenfeindlichen Entwicklungen im Hilfsmittelmarkt

22.10.2007 Quelle: Salenus GmbH   
Bereits bei der öffentlichen Diskussion um die Gesetzesänderungen vor einem Jahr wurde sehr deutlich, dass die ökonomischen Auswirkungen für die Branche unterschätzt und die makroökonomischen Auswirkungen für das Gesundheitswesen überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Die Krankenkassen schreiben seit kurzem Produktgruppen für die Hilfsmittelversorgung von Patienten aus, bei denen Bankbürgschaften in Millionenhöhe für die Vertragslaufzeit bei Vertragsabschluss gestellt werden müssen. Eine Ausschreibungsbedingung die, wenn überhaupt, nur ein sehr kleiner Teil der Marktteilnehmer erfüllen kann. Betroffene Kreditinstitute werden die Entwicklung in den nächsten Monaten mit zunehmender Sorge verfolgen.

Die Branche der Sanitätshäuser und HomeCare Unternehmen gilt ohnehin nicht als erste Adresse bei institutionellen Investoren und strategischen Finanzmodellen im Gesundheitswesen. Allein in Bayern hat der Hilfsmittelmarkt ein jährliches Finanzvolumen von € 750 Millionen. Selbst wenn die Krankenkassen nur 10 % dieses Volumens auf 2 oder 3 Ausschreibungsgewinner verteilen, bricht das System zusammen.

Kein mittelständisches Sanitätshaus oder HomeCare Unternehmen ist in der Lage ein Hilfsmittelvolumen von € 75 Millionen im Jahr zu finanzieren und durch Bankbürgschaften sichern zu lassen. Die großen Unternehmen in der Branche bringen es auf einen jährlichen Umsatz zwischen € 10 und 15 Millionen, somit übersteigt das ausgeschriebene Auftragsvolumen den bisher erzielten Umsatz um ein vielfaches und die Fremdfinanzierung ist unmöglich.

„Offensichtlich sitzen im Gesundheitsministerium und bei den Krankenkassen wenig Betriebswirte und Volkswirtschaftler, die die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes und deren Umsetzung in die Praxis für die Branche und Patienten beurteilen können oder wollen", sagt Thomas Bade, Geschäftsführer der Fürther Salenus GmbH.

Wenn das von den Krankenkassen geforderte Ausschreibungsvolumen nicht von den Kreditinstituten der Leistungserbringer großzügig finanziert wird, müssen sich Patienten notwendige Hilfsmittel selbst beschaffen oder vor den Sozialgerichten einklagen. Von den Ärzten verschriebene Hilfsmittel und HomeCare Leistungen werden ab 1. Januar 2009 nicht mehr flächendeckend verfügbar sein.

Die Großzügigkeit der Kreditinstitute wird durch Bankenaufsicht und Basel II in sehr enge Schranken verwiesen; eine Finanzierung der augenblicklichen Krankenkassenpolitik ist de facto ausgeschlossen. Die augenblickliche Situation in der Branche der Hilfsmittellieferanten ist durch sehr große Unsicherheit, Ahnungslosigkeit und Nervosität gekennzeichnet.

Berufsverbände sowie Innungen veranstalten Seminare und Fortbildungen zum Vergabeverfahren und versuchen ihre Mitgliedsfirmen zu beruhigen. Grundlegende betriebswirtschaftliche und sozialrechtliche Managementhilfen werden von den Berufsverbänden der Branche und Innungen bisher nicht geliefert. Der einzelne Sanitätshaus Geschäftsführer ist mit der jetzigen Marktlage absolut überfordert, weil er in vergangenen Jahren nie ein Vertragsmanagement aufbauen musste und die Ausschreibungspraxis nach EU Vergaberecht nicht beherrscht.

„Sowohl bei den mittelständisch geprägten Unternehmen, als auch bei den Krankenkassen ist spezifisches betriebswirtschaftliches Fach-, Rechts-, und Managementwissen über den Hilfsmittelmarkt nicht vorhanden und somit besteht akuter Handlungsbedarf", betont Thomas Bade.

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