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Hilfsmittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Patientenpartizipation, Selbstbestimmung und Teilhabe. Vom wirtschaftlichen Wettbewerb unter Sanitätshäusern und HomeCare Unternehmen verspricht sich das Bundesministerium für Gesundheit Bedarfsgerechtigkeit, geringere Kosten, mehr Effizienz und weniger Bürokratie.
Der Konkurrenzkampf um Gewinne oder Marktanteile, so meint das Ministerium, nötige die Anbieter auf dem Hilfsmittelmarkt zu Bemühungen um bessere Qualität und geringere Kosten bzw. Preise. In der Gesundheitspolitik sind Bekenntnisse zu „mehr Wettbewerb" seit den 90er Jahren nahezu Konsens. Die positiven Erwartungen an den Wettbewerb im Gesundheitswesen werden aus der so genannten mikroökonomischen Theorie des Marktverhaltens und aus Analogien mit idealen Gütermärkten abgeleitet.
Keines dieser Verfahren ist auf die Hilfsmittel und HomeCare Versorgung anwendbar. Aufgrund der Komplexität erfordern Wettbewerbssysteme im Gesundheitswesen einen enormen Regulierungsapparat zur Standardisierung der Dienstleistungen, Qualitätstransparenz und -sicherung, Informationsbeschaffung und - verteilung, Preiskontrolle sowie Marktaufsicht. Die momentane Situation bei Krankenkassen, Sanitätshäusern und HomeCare Unternehmen im Hilfsmittelbereich weicht deutlich von jenem Szenario ab, das das Gesundheitsministerium von mehr Wettbewerb im Hilfsmittelmarkt in Aussicht stellte. Die Hilfsmittel- und HomeCare Versorgung in Deutschland ist seit Jahren durch eine Ungleichheit zwischen Patienten und Krankenkassen gekennzeichnet.
Letztere dominieren die Versorgungsangebote, definieren Bedarfe und richten die Versorgungsstrukturen primär an einer Kostenminimierung aus. Die auf Grundlage des GKV Wettbewerbsstärkungsgesetztes geschaffenen Versorgungsangebote und Versorgungswege zielen somit an den Bedürfnissen und Bedarfen der Patienten vorbei. „Die von der Salenus analysierten Vertragsangebote und Ausschreibungsunterlagen der Krankenkassen weisen erhebliche Defizite und juristische Mängel auf", betont Thomas Bade, geschäftsführender Gesellschafter der Fürther Unternehmensberatung.
Die Vertragsverhandlungen und Ausschreibungsverfahren werden zu den seit Jahren bekannten Größen- und Verbundvorteilen (Innungen, Verbände) der Kollektivverträge und damit zu Monopolen führen. Die Krankenkassen sind nicht Willens und in der Lage innovative, regionale Versorgungsmodelle bei den Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen. Bei der gegenwärtigen Vertrags- und Vergabepolitik der Krankenkassen wird die große Chance vertan, Leistungserbringer zu finden, die bereit und regional in der Lage sind, Gesundheitsdienstleistungen in überdurchschnittlich hoher Qualität am Markt anzubieten.
Um Einzelleistungen regional kostenminimal zu erstellen, bieten die jeweiligen Berufsinnungen und Sanitätshaus-Verbände nur einen Preisanreiz, um sich an Vertragsverhandlungen oder Ausschreibungsverfahren zu beteiligen. Der Institution „Wettbewerb" im Gesundheitswesen kommt aber aus ökonomischer Perspektive eine weitaus größere Bedeutung zu als die eines reinen Instruments zur Realisierung von Kosteneinsparungen durch Leistungserbringerverbände und Innungen.
Bei den gegenwärtig verhandelten Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses erfolgen Vertragsverhandlungen rein preisorientiert. Maßstab der Vergütung sind die Produktpreise. Die Behandlungsqualität der Hilfsmittelversorgung - und damit der Hauptindikator für die erbrachte Marktleistung - bleibt bei den Verträgen vollkommen unberücksichtigt. Anforderungen an eine Prozess- und Ergebnisqualität werden in den Versorgungsverträgen überhaupt nicht abgebildet. Aus ökonomischer Perspektive hat Wettbewerb in Marktwirtschaften und im Gesundheitswesen dafür zu sorgen, dass sich das Angebot an Waren und Dienstleistungen entsprechend den Präferenzen der Konsumenten (Patienten) zusammensetzt.
Direkte rechtliche Ansprüche des Versicherten gegenüber dem Sanitätshaus oder HomeCare Unternehmen sind in den Verträgen nicht ausreichend definiert, da die Vertragsbeziehung nur zwischen Leistungserbringer und Krankenversicherung besteht. Es fehlen Regelungen bezüglich direkter Ansprüche des Versicherten gegenüber dem Leistungserbringer im Hinblick auf Aufzahlungen, Notfallversorgungen, Mängelbeseitigung, Assessment und Ergebnis der Versorgung. Der Wegfall der Zulassung für Sanitätshäuser und HomeCare Unternehmen und die Umstellung auf eine Versorgung durch Vertragspartner der Krankenkassen muss von den Krankenkassen rechtzeitig gegenüber den Patienten, Ärzten und Krankenhäusern kommuniziert werden.
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