Dienstag, 07. Oktober 2008
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Wettbewerb muss sein, aber sinnvoller verwirklicht werden

10.12.2007 Quelle: Thomas Bade   
Es ist die gesetzliche Pflicht der Krankenkassen, Informationen zu Gesundheitsdienstleistungen, zu Leistungserbringern, zu medizinischen Behandlungsverfahren, zur Pflege und zu Verfahren und Strukturen im Gesundheitswesen den Patienten zur Verfügung zu stellen. „Wie diese Pflicht zur Information umgesetzt und erfüllt werden soll, weiß bis heute keine Krankenkasse", betont Thomas Bade. Gesunde wir kranke Menschen benötigen qualitätsgesicherte, verständliche und leicht zugängliche Informationen, um verantwortungsbewusste und autonome Entscheidungen hinsichtlich der eigenen Gesundheit und Behandlung treffen zu können.

Die Hilfsmittel- und HomeCare Versorgung ist ein mehr oder weniger aufwändiger Versorgungsprozess. Nicht allein die Verordnung, Genehmigung und die technischen Eigenschaften des Hilfsmittels, sondern die Qualität des Versorgungsprozesses selbst tragen entscheidend dazu bei, ob die Hilfsmittelversorgung erfolgreich und damit wirtschaftlich ist.Eine mangelnde Qualität der Versorgung kann verminderte Teilhabechancen, vermehrte Pflegebedürftigkeit und Belastungen bzw. Vergeudung von Ressourcen von Betroffenen, Familien, Ärzten, Therapeuten und Kostenträgern bedeuten.Die gegenwärtig zu verhandelnden Verträge berücksichtigen einzig die seit Jahren verankerten Qualitätssicherungsmaßnahmen der Strukturqualität.

Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die vertraglichen Produktpreise zur Hilfsmittelversorgung einem optimalen Prozess der Hilfsmittelversorgung entgegenstehen. Nebenleistungen (Beratung, Teamarbeit, Assessment der Versorgung) werden bei der Versorgung nicht gesondert ausgewiesen und verhandelt. Es erfolgt keine vollständige Trennung zwischen Dienstleistung und Warenleistung. Ein Case-Management für schwierige Fälle, wie in der gesetzlichen Unfallversicherung, wird in den Verträgen überhaupt nicht vorgesehen.„Der Nachweis eines gültigen ISO 9001 Zertifikats reicht für die Beurteilung einer qualitäts- und prozessorientierten Hilfsmittel Versorgung nicht mehr aus. Die Krankenkassen sollten dazu übergehen, Auditberichte der prüfenden Organisationen einzusehen und Prozessdarstellungen der Versorgungen zu fordern", verlangt Thomas Bade.



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