Samstag, 11. Oktober 2008
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Wettbewerb muss sein, aber sinnvoller verwirklicht werden

10.12.2007 Quelle: Thomas Bade   
Qualifizierte Verordner, Sanitätshäuser und HomeCare Unternehmen werden zukünftig nicht mehr wohnortnah verfügbar sein, insbesondere nicht als Versorgungsteams. Eine transparente Übersicht über vorhandene Spezialisten und Versorgungsmöglichkeiten kann den Patienten von den Krankenkassen nicht zur Verfügung gestellt werden. Chronisch Kranke (Diabetes, rheumatische Erkrankungen, Prothesenversorgung etc.) können bei den bisher vorherrschenden kurzen Vertragslaufzeiten (ein bis zwei Jahre) nicht mehr kontinuierlich im Sinne eines Qualitäts- und Versorgungsmanagements versorgt werden.

 „Bei kurzen Vertragslaufzeiten werden bei der Versorgung chronisch Kranker alle Qualitätssicherungsbemühungen ad absurdum geführt", betont Thomas Bade.Teamarbeit und langfristige Versorgungen für chronisch Kranke werden zukünftig dadurch erschwert, dass Krankenkassen den Versorgungsauftrag an bisher am Prozess nicht beteiligte Leistungserbringer vergeben, die erst in vorhandene Teamstrukturen integriert werden müssen, obwohl ein Team aus Hilfsmittelerbringern und weiteren Akteuren seit Jahren die prozessorientierte Versorgung gewährleisten. Vom Wohnort des Betroffenen weit entfernte Sanitätshäuser und HomeCare Unternehmen, die in vorhandene Teamprozesse nicht integriert sind, müssen diese Strukturen erst aufbauen.  

Die Ausgestaltung der bis Dezember 2007 vorliegenden Verträge ist ungenügend und zum Teil fehlerhaft. Die medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften fordern seit Jahren, dass die im Rehabilitationsbereich geltende Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO (ICF) auch bei der Hilfsmittel- und HomeCare Versorgung Verwendung finden muß. 

Im Rahmen der ICF stellen Hilfsmittel Kontextfaktoren dar (Förderfaktoren, gelegentlich aber auch Barrieren) und werden zum Ausgleich fehlender oder eingeschränkter Körperfunktionen verwendet.



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