Mittwoch, 08. Oktober 2008
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Wettbewerb muss sein, aber sinnvoller verwirklicht werden

10.12.2007 Quelle: Thomas Bade   
Ziel der optimalen Gestaltung der Kontexte und damit der Hilfsmittelversorgung ist eine Verbesserung der Möglichkeit von Aktivitäten und damit der Teilhabe. Nur durch Hilfe der ICF wird es gelingen, Anforderungen, Ziele und vor allem Ergebnisse der Hilfsmittelversorgung zu beschreiben und kommunizierbar zu machen.   

„Keiner der uns vorliegenden oder noch zu verhandelnden Verträge berücksichtigt den ICF Ansatz bei der Hilfsmittelversorgung", kritisiert Thomas Bade.Das Beteiligungsverfahren von Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V wird überhaupt nicht umgesetzt. Es wird bezweifelt, dass die Krankenkassen eine offene Informationspolitik über Vertragsinhalte und Versorgungsstrukturen zur Verfügung stellen können. Darüber hinaus sind nur die Personengruppen anhörungsberechtigt, die in der Rechtsverordnung nach § 140 g SGB V benannt sind. Auf dieser Grundlage kann ein Beteiligungsrecht der Patienten nicht sachgerecht genutzt werden. Eine Wahlmöglichkeit des Versicherten wird bei Leistungsvergabe an Vertragspartner nicht berücksichtigt. Wenn zukünftig ein Patient mit einem Vertragspartner seiner Krankenkasse nicht zufrieden ist, weiß heute keiner, welche Rechte der Patient hat und wie der Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer erfolgen kann. Für Patienten existiert ein Wettbewerb unter den Leistungserbringern nicht mehr. 

Der Gesetzgeber hatte mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz eigentlich die Vorstellung, durch mehr Unterstützung, Partizipation, Information und Integration der Patienten Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem zu korrigieren, gesundheitliche Versorgung an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten, Präferenzen und Qualitätsmaßstäbe der Patienten zu berücksichtigen und schließlich die Akzeptanz von Gesundheitszielsetzung und Gestaltungsentscheidung in der Bevölkerung zu erhöhen. Normativ betrachtet gibt es also umfangreiche Rechte der Patienten, in der Praxis bleiben diese Ansprüche jedoch hinter der rechtlichen Lage zurück. Erst die Verbesserung der Versorgungsqualität stellt die Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Versorgung dar. Insofern sind die augenblicklich verhandelten geringen Kosten oder niedrigen Preise kein Beleg für die Wirtschaftlichkeit einer Versorgung. Patientenorientierung heißt, dass sich das Gesundheitssystem und die darin handelnden Professionen an den Wünschen, Erwartungen und der Zufriedenheit der Patienten orientieren. 



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