| Samstag, 22. November 2008 |
Gesundheitspolitik
Die Fehler der Gesundheitsreform werden immer deutlicher!
Patienten, Krankenhäuser und Ärzte spüren in den nächsten Monaten regional, was ab Januar 2009 bundesweit Wirklichkeit wird. Der Druck auf das Gesundheitsministerium erhöht sich mit jedem Tag. Erst warnten Gesundheitsexperten davor, dass die Beitragssätze 2009 auf mehr als 15 Prozent steigen könnten;
dann die Kritik am Gesundheitsfonds sowie die Veröffentlichung der Bertelsmannstiftung, dass die hausarztzentrierte Versorgung nicht den gewünschten Erfolgt bringt. Und nun beginnen bundesweit Zivilgerichte, Vergabekammern, Wettbewerbsrechtler sowie Wirtschaftswissenschaftler die Auswirkungen der Gesetzesänderungen im Hilfsmittelbereich auseinander zunehmen. Und das sehr gründlich und mit Erfolg!
Das Ergebnis der Gesundheitsreform für die Hilfsmittel und HomeCare Versorgung ist sowohl für Krankenkassen als auch Leistungserbringer erschreckend und besorgniserregend; für Patienten und betroffene Ärzte beängstigend.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist seit sieben Monaten in Kraft und die ersten Ausschreibungs- und Vertragsvergabeverfahren landen beim Bundeskartellamt oder bundesweit bei den Oberlandesgerichten. Die medizinisch, wissenschaftlichen Fachgesellschaften beraten zur gleichen Zeit in Osnabrück über den Expertenstandard zur Versorgung chronischer Wunden unter Berücksichtung der HomeCare Versorgung. Hier entwickelt sich ein schwer zu korrigierender Dissens zwischen Pflege- und Rehabilitationswissenschaft auf der einen und Wettbewerb in einer (sozialen) Marktwirtschaft auf der anderen Seite.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat erst vor einer Woche die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 118 GWB der drei noch anhängigen Nachprüfungsverfahren gegen die Ausschreibung der AOK Brandenburg zur enteralen Ernährung bestätigt. Die Beteiligten warten nun auf die höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Der obligatorische Ausschreibungswettbewerb für die Hilfsmittelversorgung wird in den nächsten Monaten zu Versorgungslücken und weiteren Wettbewerbsverfahren führen. Patienten, Ärzte und Krankenhäuser kennen die Konsequenzen der Gesundheitsreform bei der Hilfsmittelversorgung noch gar nicht.
Zum Aufbau einer komplett neuen Vertragsstruktur für den Hilfsmittelmarkt mit einem Volumen von jährlich € 4,5 Milliarden bleibt gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern noch 47 Wochen.
Wohnortnah und bevölkerungsbezogen werden zum Januar 2009 für alle Hilfsmittel bundesweit keine Verträge vorliegen und die Hilfsmittelversorgung besonders pflegebedürftiger wird nicht gewährleistet werden können. Somit wird zunehmend gegen die erst im August 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verstoßen.
Weder Krankenkassen noch Leistungserbringer verfügen über die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen, die Herausforderungen des Wettbewerbs im Gesundheitswesen intern innerhalb ihrer eigenen Organisationen professionell zu begleiten und umzusetzen.
Durch die gesetzliche Einführung eines Ausschreibungszwangs und Vertragswettbewerbs muss die Kompetenz und das Management der Krankenkassen und Leistungserbringer auf diesem Gebiet erst aufgebaut werden.
Die Regelungsdichte des Vergabe- und Wettbewerbsrechts sowie der Sozialgesetzgebung ist ein Kostenfaktor. Der Vollzug der neuen gesetzlichen Regelungen ist mit einem zusätzlichen Arbeits- und Sachaufwand verbunden, der zu Kosten bei den Krankenkassen und Leistungserbringern führt.
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