Sonntag, 07. September 2008
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Die Fehler der Gesundheitsreform werden immer deutlicher!

16.01.2008 Quelle: Salenus GmbH   
Das Ziel, mit den Gesetzesänderungen zur Hilfsmittelversorgung € 300 Millionen einzusparen, rückt in sehr weite Ferne. Zur Zeit verdienen auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Juristen und Kanzleien richtig gutes Geld –Tendenz steigend !

Durch eine ungenügende Datenlage der Hilfsmittelversorgung entstehen bei den Krankenkassen im Ausschreibungsfall erhebliche Risiken, nicht nur im Vorfeld der Ausschreibung und beim Ausschreibungsverfahren als solchem, sondern auch im Hinblick auf die Verträge.

Das Prozessrisiko ist bei den Krankenkassen zum einen durch das gesetzlich verankerte Sachleistungsprinzip erheblich gestiegen, zum anderen durch die Prüfung der Verfahren und Verträge durch Vergabekammern und Zivilgerichte. Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs werden erst im Sommer 2008 erwartet.

Salenus wertet seit Monaten Ausschreibungs- und Vertragsvergabeverfahren aus, um rechtzeitig strategische Ziele für Kunden zu identifizieren und Lösungsmodelle aufzuzeigen. Entsprechende Versorgungsmodelle liegen vor und können von Krankenkassen und Leistungserbringern angefordert werden. Das Unternehmen verfügt über eine sehr umfangreiche Datensammlung zum Hilfsmittelbereich, zur Rehabilitations- und Pflegewissenschaft sowie zur Vergabepraxis in Deutschland.

„Wir bieten Krankenkassen Versorgungsmodelle, die sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch bei den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften Bestand haben“, sagt Thomas Bade, geschäftsführender Gesellschafter der Salenus GmbH.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nur die Möglichkeit, dass Gesetz in wesentlichen Punkten nachzubessern, um dem Markt und den betroffenen Unternehmen Zeit zu geben, sich auf einen Wettbewerb einzustellen.

„Zu ändern ließen sich wesentliche Paragraphen zur Hilfsmittelversorgung im fünften Sozialgesetzbuch noch im Zuge der anstehenden Pflegereform. Mit der im Gesetzentwurf zur Pflegereform vorliegenden Änderung des § 11 Abs. 4 SGB V zum Versorgungsmanagement hat die Bundesregierung ja schon begonnen“, betont Thomas Bade.

Thomas Bade
Salenus GmbH
Kirchenstr. 6
90762 Fürth
Tel: 0911 74 90 115
Fax: 0911 74 90 134

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