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Positiv bewertet der
Deutsche Caritasverband (DCV) den vorgelegten Entwurf zur Reform der
Pflegeversicherung. Der Ausbau der Beratung pflegebedürftiger Menschen,
die Einführung einer Pflegezeit und die Förderung des
Qualitätsmanagements in der Altenhilfe sind richtige Schritte.
Viele
der geplanten Regelungen kommen besonders an Demenz erkrankten Menschen
zugute.
Kritik übt der DCV jedoch an den Umsetzungsvorschlägen zur Erreichung
dieser Ziele. So ist beim geplanten Ausbau der Beratung zu einem
Fallmanagement dringend darauf zu achten, dass Beratung und
Leistungsentscheidung klar voneinander getrennt bleiben. "Das Gebot der
Neutralität und Unabhängigkeit der Pflegeberatung schließt aus, dieses
Angebot in die Hände der Pflegekassen zu legen", fordert Peter Neher,
Präsident des DCV. Schon jetzt gebe es viele Beratungsangebote, die es
zu nutzen gelte. Gleichzeitig müsse der Aufbau von Doppelstrukturen
vermieden werden.
Positiv bewertet der Caritasverband die Einführung einer Pflegezeit und
die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung für zehn Tage, wenn ein
Mitglied der Familie pflegebedürftig wird. Dies trage wesentlich zur
Entlastung der Angehörigen bei. Damit viele Menschen diese
Möglichkeiten nutzen können, regt der DCV die Lohnfortzahlung während
der zehntägigen Freistellung analog dem Kinderkrankengeld an. "Auch
über eine bedarfsgeprüfte Unterstützungsleistung während der
sechsmonatigen Pflegezeit muss nachgedacht werden", so Neher.
Ausdrücklich befürwortet der Caritasverband die weitere Stärkung des
internen Qualitätsmanagements. Das Ziel, die Transparenz über die
Qualität von Pflegeeinrichtungen durch verbraucherfreundliche
Qualitätsberichte zu stärken, wird unterstützt. Dafür müssten die
entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. "Die Verbraucher sind
an der Qualität der Ergebnisse interessiert. Genau diese werden aber in
den Qualitätsberichte des MDK nicht dargestellt. Dringend muss daher an
der Entwicklung entsprechender Indikatoren gearbeitet werden", stellt
Neher klar.
Bedauerlich sei, dass Menschen mit Behinderung die Verlierer der Reform
seien. An ihren Leistungssätzen, die auf 256 Euro pro Monat begrenzt
sind, ändert der Gesetzgeber nichts.
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