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Nach der jüngsten Meldung des Statistischen Bundesamtes gab es im ersten Quartal des Jahres 2007 in Deutschland noch 211.000 Menschen ohne Krankenversicherung oder eine andere Absicherung im Krankheitsfall. Diese Befragungsergebnisse aus dem Mikrozensus zeigen,
dass die Bundesregierung mit der Einführung des allgemeinen
Versicherungsschutzes in Deutschland einen notwendigen und richtigen
Weg beschritten hat. Denn seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung am 1.
April 2007 haben mehr als 100.000 Versicherte wieder einen
Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) gefunden.
Hierzu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Der
Krankenversicherungsschutz gehört zu den Grundlagen unseres
Sozialstaates. Nachdem in den vergangenen Jahren die Zahl der Menschen
ohne Versicherungsschutz angestiegen ist, erleben wir durch die
Gesundheitsreform nun eine Trendwende: Die Zahl der Menschen ohne
Absicherung im Krankheitsfall ist erstmals rückläufig. Mit der
Gesundheitsreform haben wir vielen bisher nicht versicherten Personen
einen Krankenversicherungsschutz ermöglicht. Wenn ab dem 1. Januar 2009
die Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung gilt,
hat in Deutschland jeder Anspruch auf eine Krankenversicherung.“
Seit der Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, das
zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist, können Menschen, die ihren
Krankenversicherungsschutz verloren haben, wieder in die gesetzliche
oder private Krankenversicherung zurückkehren. Der Gesetzgeber hat eine
neue Möglichkeit des Zugangs zur gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung für Personen ohne anderweitige Absicherung im
Krankheitsfall geschaffen.
Im Verlauf des Jahres werden weitere Personen wieder den vollen
Krankenversicherungsschutz erlangen, und zwar auch in der privaten
Krankenversicherung (PKV), in der die Rückkehrmöglichkeit seit dem 1.
Juli 2007 besteht. Die Pflicht zur Versicherung in der PKV gilt ab dem
1. Januar 2009. Wichtig ist, dass dann niemand mehr seinen
Versicherungsschutz verlieren kann.
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