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11.02.2008
Quelle: Europäische Kommission
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Seit Inkrafttreten des EU-Telekommunikationsrechts im Jahr 2003 haben 26 der 27 Mitgliedstaaten die Möglichkeit geschaffen, die Notrufnummer von Festnetz- und Mobiltelefonen zu erreichen.
Gegen Bulgarien ist noch ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Seit 2003 müssen die Telekommunikationsbetreiber den Rettungsdiensten Informationen übermitteln, die eine rasche Ortung von Unfallopfern ermöglichen. Laut einer heute veröffentlichten Umfrage wissen nur 22 Prozent der EU-Bürger, dass Rettungsdienste in der gesamten EU unter der 112 erreicht werden können.
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