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Immer größer wird die Auswahl der Lebensmittel im Supermarkt.
Ständig kommen neue, viel versprechende Produkte hinzu. Das betrifft
auch die Getränke bzw. andere flüssige Produkte. Wer sich vor einem gut
sortierten Getränkeregal bewegt, hat die Qual der Wahl.
Entscheidungshilfen sind hier gefragt. Auf dem Weg zu Fruchtsaft &
Co. gibt der Gesetzgeber die Kennzeichnung vor. Er gibt klare
Anweisungen, die den Verbraucher zu Fruchtsaft, Fruchtnektar oder
Fruchtsaftgetränk führen.
Fruchtsaft - immer hundertprozentig
Hinter
der Bezeichnung "Fruchtsaft" steckt per Definition der
"Fruchtsaftverordnung" immer ein Fruchtgehalt von 100 Prozent - selbst
wenn die 100 Prozent nicht ausdrücklich auf dem Etikett vermerkt sind.
Damit enthalten Orangen-, Apfel- oder Traubensaft ebenso wie Birnen-
oder Ananassaft die hochwertigen Inhaltsstoffe der Früchte in flüssiger
Form. Dem wird die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) dadurch
gerecht, dass sie Fruchtsaft in ihren Empfehlungen nicht den Getränken,
sondern den pflanzlichen Lebensmitteln zuordnet. So kann ein Glas
Fruchtsaft am Tag eine Portion der im Rahmen der "5-am-Tag"-Kampagne
empfohlenen 5 Portionen Obst und Gemüse ersetzen. Fazit: Wo
"Fruchtsaft" angegeben ist, sind 100 Prozent Frucht und viele wertvolle
Nährstoffe enthalten.
Fruchtnektare - Abwechslung und Vielfalt
Grundsätzlich
ließen sich alle Früchte zu 100prozentigem Saft verarbeiten - nur
schmecken würden uns manche nicht. Um für Abwechslung zu sorgen und
allen Vorlieben gerecht zu werden, finden sich säurereiche Sorten, wie
Sauerkirschen oder schwarze Johannisbeeren, und besonders
fruchtfleischhaltige, wie Bananen, als Fruchtnektar im Handel. Sie
müssen je nach Sorte mindestens zwischen 25 und 50 Prozent Frucht
enthalten. Diese Mindestwerte sind in der "Fruchtsaftverordnung"
festgelegt. In der Praxis ist der Fruchtgehalt oft jedoch höher. Mit
ihren wertvollen Inhaltsstoffen leisten auch Fruchtnektare einen
Beitrag zur Versorgung mit wertvollen Obstinhaltsstoffen. Der
Fruchtgehalt wird immer auf dem Etikett angegeben.
Fruchtsaftgetränke - erlaubt ist, was schmeckt
Weniger
Frucht aber viel Geschmack liefern Fruchtsaftgetränke mit und ohne CO2.
Ihr Fruchtgehalt liegt mindestens zwischen 6 und 30 Prozent. Dazu
kommen Trinkwasser oder Mineralwasser, natürliche Fruchtaromen, evtl.
Zucker und Genusssäuren, die Geschmack und Frische bringen. Das Etikett
informiert über die Zusammensetzung. Fruchtsaftgetränke gehören zu den
Erfrischungsgetränken. Auch Fruchtsaftschorlen zählen zu dieser Gruppe.
Apfelsaftschorlen oder Rote Fruchtsaftschorlen sind heute die Renner im
Getränkeregal und das nicht nur an heißen Sommertagen. Ihr Fruchtgehalt
liegt mindestens bei 50 Prozent, häufig darüber. Ein Blick auf das
Etikett lohnt sich also immer.
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