Kabinett beschließt bessere Lebensmittelüberwachung
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14.03.2008
Quelle: bmelv
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In seiner heutigen Sitzung hat das
Bundeskabinett die Verabschiedung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der
Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und
tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rüb) beschlossen.
"Mit
der Verabschiedung dieser Vorschriften heute im Kabinett haben wir
wichtige Elemente aus unserem 13-Punkte-Programm umgesetzt", so Horst
Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, im Anschluss an die Kabinettsitzung. "Es stehen aber
noch weitere Punkte auf der Agenda, zu denen wir bereits Vorschläge
vorgelegt haben und die derzeit das parlamentarische Verfahren
durchlaufen." Als Beispiel dafür nannte Seehofer die Verpflichtung von
Lebensmittelunternehmern, denen unsichere Lebensmittel angeboten
werden, diese Lieferungen den Behörden anzuzeigen. Ferner müsse der so
genannte Informantenschutz dringend geregelt werden, so Seehofer. Er
habe sich in der Vergangenheit gerade im Zusammenhang mit verdorbenem
Fleisch als sehr wichtig herausgestellt.
Kernstück der heute verabschiedeten AVV-Rüb sind Regelungen, die
bestehende Mängel in der Lebensmittelüberwachung, wie sie bei den
Skandalen um verdorbenes Fleisch offenkundig wurden, beheben. So wird
beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen
eingeführt. Außerdem sind Regelungen enthalten, wie die vorrangige
Probenahme beim Hersteller oder Einführer (Flaschenhalsprinzip), die
Verzahnung der Ergebnisse aus der Betriebskontrolle mit der
risikoorientierten Probenahme, die Einbeziehung kosmetischer Mittel und
Bedarfsgegenstände in die Regelungen zu behördlichen Maßnahmen im
Ernstfall und Regelungen zum Krisenmanagement.
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