Freitag, 25. Juli 2008
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Kabinett beschließt bessere Lebensmittelüberwachung

13.03.2008 Quelle: bmelv   

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Verabschiedung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rüb) beschlossen.

"Mit der Verabschiedung dieser Vorschriften heute im Kabinett haben wir wichtige Elemente aus unserem 13-Punkte-Programm umgesetzt", so Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Anschluss an die Kabinettsitzung. "Es stehen aber noch weitere Punkte auf der Agenda, zu denen wir bereits Vorschläge vorgelegt haben und die derzeit das parlamentarische Verfahren durchlaufen." Als Beispiel dafür nannte Seehofer die Verpflichtung von Lebensmittelunternehmern, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, diese Lieferungen den Behörden anzuzeigen. Ferner müsse der so genannte Informantenschutz dringend geregelt werden, so Seehofer. Er habe sich in der Vergangenheit gerade im Zusammenhang mit verdorbenem Fleisch als sehr wichtig herausgestellt.

Kernstück der heute verabschiedeten AVV-Rüb sind Regelungen, die bestehende Mängel in der Lebensmittelüberwachung, wie sie bei den Skandalen um verdorbenes Fleisch offenkundig wurden, beheben. So wird beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen eingeführt. Außerdem sind Regelungen enthalten, wie die vorrangige Probenahme beim Hersteller oder Einführer (Flaschenhalsprinzip), die Verzahnung der Ergebnisse aus der Betriebskontrolle mit der risikoorientierten Probenahme, die Einbeziehung kosmetischer Mittel und Bedarfsgegenstände in die Regelungen zu behördlichen Maßnahmen im Ernstfall und Regelungen zum Krisenmanagement.



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