Kabinett beschließt bessere Lebensmittelüberwachung
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14.03.2008
Quelle: bmelv
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Seite 2 von 2 Der Minister bedauerte, dass auf Grund des Bundesrats-Beschlusses
zu dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nicht alle Vorschläge des
Reformpakets verwirklicht werden konnten. So hatten die Länder Ansätze
zur Verbesserung der Qualität der Überwachung, bei deren Realisierung
ein länderübergreifender Ansatz gewählt wurde und der in einen
Leistungsvergleich der Länder untereinander münden könnte, abgelehnt.
Dies betreffe beispielsweise die Regelungen, wonach empfohlen wird, 20
Prozent der Auditierungen der für die Lebensmittelüberwachung
zuständigen Behörden durch länderübergreifend zusammengesetzte
Auditorenteams durchzuführen und wonach Ergebnisse von Auditierungen zu
veröffentlichen sind.
"Damit wurde die Chance vertan, einen weiteren
deutlichen Qualitätssprung in der amtlichen Überwachung zu erreichen",
erklärte Bundesminister Seehofer. Mit so einem Verfahren hätten die
Länder im Sinne der Entwicklung einer "best practice" von den
Leistungen des jeweils anderen Landes profitieren und die Qualität und
das Ansehen der Lebensmittelüberwachung in Deutschland nachhaltig
stärken können. "Da die Bundesländer starke Vorbehalte gegen diesen
Punkt hatten, haben wir ihn im laufenden Gesetzgebungsverfahren fallen
lassen, um andere wichtige Elemente unseres 13-Punkte-Programms
voranzubringen", erläuterte der Minister. Gleichwohl werde er diesen
Punkt weiterhin in der Diskussion mit den Ländern einbringen.
Entscheidend sei, dass sich die Lebensmittelsicherheit durch die jetzt
verabschiedeten Maßnahmen verbessere. "Die Verbraucherinnen und
Verbraucher wollen ein hohes Maß an Sicherheit. Und diese Sicherheit
wollen wir schaffen. Der Bund macht seine Hausaufgaben", so Seehofer.
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