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Nach wie
vor beschränkt sich die praktische Ernährungsberatung nicht nur auf die
diätetische Betreuung des Patienten. Vielmehr ringt der selbstständige Berater
um seine Entscheidungsfreiheit in Fragen der Weiterbildung und kassenärztlichen
Anerkennung. Denn dies ist in der Realität nur durch die langfristige und
kostenintensive Bindung an ein oder zwei Verbände möglich.
Nach etwa vier Jahren Studium,
einigen Jahren Berufserfahrung und einer Zusatzqualifikation durch die
Berufsverbände ist der kassenärztlich anerkannte Ernährungsberater geboren
– oftmals als Alleinkämpfer mit eigener Praxis. Eine noch umfassendere
Patientenberatung ermöglicht die Zusammenarbeit mit einem Ernährungsmediziner.
Durch diesen Mediziner erhalten die Berater medizinische Unterstützung und
gleichfalls die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Dabei
handelt es sich nur um eine Variante, um dem überholten System der führenden
Ernährungsverbände zu entfliehen.
Der Titel Ernährungsberater ist
in Deutschland nicht geschützt. Es darf sich jeder Ernährungsberater nennen
unabhängig von der Art der Aus- oder Weiterbildung. Doch nicht die Food-Coaches
aus den Fitnesscentern erschweren dem Ernährungswissenschaftler den Arbeitsalltag,
sondern vielmehr die alten Dogmen der eigenen Verbände. Um die Qualität der
Beratung sowie eine klare Abgrenzung zu ominösen Berufsbezeichnungen zu
sichern, ergriff die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gemeinsam mit
anderen Institutionen wie den Berufsverbänden der Oecotrophologen (VDOE) und
der Diätassistenten (VDD) entsprechende Maßnahmen. Daraus entstand der
mittlerweile zwölf Jahre alte Zertifikatslehrgang -Ernährungsberater DGE
beziehungsweise VDOE-. Dieser soll nach Studium oder Ausbildung von
Ernährungswissenschaftlern und Diätassistenten zum qualifizierten
Ernährungsberater befähigen. Was einerseits eine sinnvolle Weiterbildung und
Qualifizierung darstellt, entpuppt sich jedoch bei genauerer Betrachtung als
Einbahnstraße.
Neben einer zweijährigen
Wartezeit auf den mehrtägigen Lehrgang und einer Investition von rund 2.150
Euro, ist darüber hinaus Berufserfahrung in diesem Bereich erforderlich. Doch
Erfahrungen ohne nötige Zertifizierung zu sammeln ist oftmals ein schweres
Unterfangen. Nach dem Erhalt des Zertifikates sind alle drei Jahre 50
Fortbildungspunkte notwendig um den Titel Ernährungsberater weiter führen zu
dürfen. Fortbildungen sind für die Vertiefung und Aktualisierung von Wissen
unerlässlich - aufschlussreich sind allerdings die vorherrschenden Anbieter
dieser Schulungen: DGE und VDOE. Darüber hinaus gibt es Weiterbildungen, die
selten bis nie von den Verbänden zertifiziert und somit unnütz für die Inhaber
des Zertifikates sind. Der VDOE bietet zudem ausschließlich Verbandsmitgliedern
die Möglichkeit an, an den meist teuren Seminaren teilzunehmen. Diese Art der
Kunden- beziehungsweise Mitgliederbindung ist mehr als fraglich.
Der Patient kann sich die Kosten
für eine Ernährungsberatung (nach § 20 Absatz 1 und 2 beziehungsweise § 43 des
Sozialgesetzbuchs (SGB) V) bis zu 85 Prozent von den Krankenkassen erstatten
lassen. Dies erfolgt allerdings nur, wenn der Ernährungsberater von der
Krankenkasse anerkannt ist. Auf die Praxis übertragen bedeutet dies, dass
lediglich mit dem erwähnten Zertifikat mit einer Kostenübernahme zu rechnen
ist.
Die teilweise staatlich
geförderten Institutionen berufen sich auf die „Rahmenvereinbarung zur
Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in
Deutschland“ und legitimieren dadurch ihr Handeln. Doch diese
Vereinbarung ist nur eine Empfehlung und kein Gesetz. Ein Abrücken von starren
Ansichten und die Bereitschaft zur Diskussion sind nötig, um den
Ernährungsberatern vielfältigere Weiterbildungen sowie Souveränität zu
ermöglichen.
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