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"Wenn Leistungen aus den Krankenhäusern in die Praxen der
niedergelassenen Ärzte verlagert werden, dann darf das nicht zum
Nulltarif geschehen. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser seit Jahren
schon ihre Budgets auf Kosten der ambulanten Versorgung schonen. Diese
Verlagerungseffekte müssen bei der anstehenden Honorarreform unbedingt
berücksichtigt werden." Das hat in Berlin Dr. Andreas Köhler
erklärt.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) nannte Zahlen, die sich auf die ambulanten
Leistungen ermächtigter Krankenhausärzte bezogen. „Allein für 2007
haben unsere Hochrechnungen Leistungsverlagerungen im Wert von über 222
Millionen Euro ergeben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die nun
zwar anstatt einer stationären Behandlung ambulant erbracht werden,
aber in den Budgets der niedergelassenen und ermächtigten Ärzte nicht
berücksichtigt sind“, so Köhler. Seit 2004, dem Jahr der
flächendeckenden Einführung der auch als Diagnosis Related Groups
(DRGs) bekannten Fallpauschalen an den Krankenhäusern, wurden allein im
Bereich der ermächtigten Krankenhausärzte Leistungen für 652 Millionen
Euro in den ambulanten Bereich verlagert. „Dieses Geld fehlt nun in den
Praxen, die ohnehin schon mit einem Bein im wirtschaftlichen Abgrund
stehen“, sagte Köhler.
„Verlagert wurden die Leistungen ausschließlich in den ambulanten
Sektor. Das beweist der Anstieg der Fallzahlen von rund zehn Millionen
im Jahr 2004 auf zuletzt über 14 Millionen“, erklärte der KBV-Chef. „Es
geht nicht, dass die mit den DRGs verbundene gesundheitspolitische
Zielsetzung ‚ambulant vor stationär’ auf unsere Kosten umgesetzt wird“,
so Köhler. „Das muss mit der Honorarreform ab 2009 endlich beendet
werden.“
Bei den ermächtigten Krankenhausärzten handelt es sich um Ärzte, die
zwar am Krankenhaus behandeln, aber ambulante Leistungen mit den
Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Ihre Zahl liegt derzeit bei
10.972.
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