| Samstag, 22. November 2008 |
Die Wahl einer
günstigen Krankenkasse schont das eigene Portemonnaie, und entlastet auch den
Arbeitgeber. Wechselt z.B. ein Arbeitnehmer von der Kasse mit dem höchsten
Beitragssatz in die mit dem niedrigsten, spart er ein Viertel des Beitrags. Das
geht mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 nicht mehr. Ab dann gilt für alle
gesetzlich Versicherten in Deutschland ein einheitlicher Beitragssatz.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben wie auch die anderen Sozialversicherungszweige vom Aufschwung profitiert und seit 2004 insgesamt 9,3 Milliarden Euro an Überschüssen angesammelt. In den Beitragssätzen spiegelt sich das nicht wider – sie verharren auf hohem Niveau. Im Schnitt belief sich der Beitragssatz der Kassen Anfang 2008 auf 14,9 Prozent; 2004 waren es 14,2 Prozent.
Für die nach wie vor hohe Beitragslast gibt es zwei Gründe: Zum einen galt es für die Kassen, ihren Schuldenberg von über 8 Milliarden Euro abzutragen. Den hatten sie bis 2003 angehäuft. Zum anderen steigen die Ausgaben je Versicherten Jahr für Jahr. So mussten die gesetzlichen Krankenversicherungen 2007 im Schnitt 2.185 Euro für jedes Mitglied aufwenden; die Einführung der Praxisgebühr und höhere Zuzahlungen hatten im Jahr 2004 die Pro-Kopf-Ausgaben immerhin kurzfristig auf 1.995 Euro gedrückt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen nicht mehr brüderlich
Seit Juli 2005 teilen sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Kassenbeitrag nicht mehr brüderlich –
die Beschäftigten müssen von den durchschnittlich 14,9 Prozent nunmehr 0,9
Prozentpunkte ohne Zutun ihres Chefs aufbringen.
Wer clever war, konnte diesen Arbeitnehmersonderbeitrag aber auffangen und auch
sonstigen Erhöhungen ein Schnippchen schlagen – indem er einfach seine
Krankenkasse wechselte. Das geht seit 1996. Dieses Kassenhopping lohnt sich in
jedem Fall finanziell: Anfang 2008 schwankte der Beitragssatz unter den bundesweiten Anbietern
zwischen 12 und 16 Prozent.