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Wenn die Politik sich nicht kurzfristig dazu durchringt
und die vielen Unklarheiten beseitigt, die im Zusammenhang mit dem ab 2009
gültigen Fonds in der Krankenversicherung bestehen, dann gibt es gelinde
ausgedrückt, ein Desaster im Wahljahr.
Das Reformgesetz GKV-WSG , seit Monaten in Kraft,
sieht zur Jahreswende den Einheitsbeitragssatz für alle Versicherten vor. Wenn
die Einnahmen bei den einzelnen Krankenkassen nicht ausreichen, sind
Zusatzbeiträge für die Mitglieder in Rechnung zu stellen. Ob und in welcher
Größenordnung dieser Zusatzbeitrag von den Krankenkassen festgelegt wird, hängt
von der Wirkung der Belastungen des (morbiditätsorientierten)
Risikostrukturausgleichs für noch von der Bundesregierung festzulegenden 80
Krankheiten ab.
Aber es gelten noch weitere Reformelemente, deren
Auswirkungen 2009 bei den Ausgaben der einzelnen Krankenkasse unklar sind und
von der Gesundheitsministerin immer noch unbeantwortet bleiben. Da sind die
höheren Belastungen aus der Vergütungsreform im ärztlich ambulanten Bereich,
die Wirkungsweise aus den zukünftigen Vergütungsstrukturen der Zahnärzte und
die unterschiedlichen Wirkungen aus den Landesbasisfallwerten des
Krankenhaussektors. Einen Bundesbasisfallwert verweigern die „Landesfürsten."
Dieser hätte zu einheitlichen Fallpauschalen in den Krankenhäusern geführt. So
wird es in den 16 Bundesländern die unterschiedlichsten Preise für identische
Krankenhaus-Behandlungen geben. Hoch lebe die Bürokratie.
Es konnte in dieser Situation nicht noch schlimmer
kommen:
Der installierte wissenschaftliche Beirat hat sich
mit der Ministerialbürokratie in Berlin zerstritten und ist mittlerweile
zurückgetreten.
Die Politik führt uns aufgrund dieser Sachverhalte
vor Augen, wie mächtig die Beamtenbürokratie geworden ist. Sie schreibt
unausgegorene Konzepte auf, damit ein Koalitionskompromiss überhaupt zustande
kommt. Die praktische Durchführbarkeit ist dann eine andere Frage. Der Bürger
zahlt ja die Zeche.
Günter Steffen
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