Dienstag, 14. Oktober 2008
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Effizienter Personaleinsatz erfordert neue Aufgabenverteilung im Krankenhaus

19.05.2008 Quelle: DKG   

Foto: aboutpixel.deDer Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat eine verstärkte Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere medizinische Berufsgruppen im Krankenhaus gefordert. "Für die Krankenhäuser ist der effiziente Personaleinsatz eine schiere Überlebensnotwendigkeit", erklärte Kösters bei der Vorstellung einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes".

 

DKI-Studie "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes"

Die von der DKG in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass von einer Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf nicht-ärztliche Berufsgruppen positive Effekte auf einen effizienten Mitteleinsatz im Krankenhaus ausgehen können. „Die bisherigen Erfahrungen in den Krankenhäusern zeigen, dass es dabei zu einer Entlastung des ärztlichen Dienstes kommt, ohne das dadurch die Qualität der Krankenhausleistungen abnimmt", bekräftigte Kösters.

Die Palette übertragbarer Tätigkeiten reiche nach Angaben der beteiligten Krankenhäuser vom Standardrepertoire delegierbarer Leistungen (z.B. Verbandswechsel, Anlegen von Infusionen, venöse Blutentnahme) über das Legen von Sonden, Kathetern oder peripheren venösen Zugängen bis hin zu Funktionsuntersuchungen (z.B. Ultraschall, EKG). Zudem nannten die befragten Kliniken komplexe Tätigkeiten wie die des Case-Managements als mögliche übertragbare Tätigkeiten. Der DKG-Präsident betonte, dass auch mit einer Neuordnung eine kompetente, qualifizierte und lückenlose Betreuung der Patienten sichergestellt sein wird.

Je komplexer die Aufgabenübertragung, desto höher sei der Qualifikationsbedarf
Die Erhebung zeige darüber hinaus auf, dass Qualifikationsmaßnahmen für die Berufsgruppen, denen zusätzliche Aufgaben übertragen werden, besonders wichtig seien. Solche Maßnahmen umfassten die tätigkeitsbezogene Einweisung, Schulung, innerbetriebliche Fortbildung bis hin zu einer mehrjährigen Weiterbildung. Je komplexer die Aufgabenübertragung, desto höher sei unter Berücksichtigung der Grundausbildung der Qualifikationsbedarf. Insbesondere die zielgerichtete Fortentwicklung der Weiterbildungsgänge für die Krankenpflege könne die Übertragung ärztlicher Aufgaben wesentlich erweitern und neue Qualitätsmaßstäbe setzen. „Die DKG wird ihre eigenen Weiterbildungsempfehlungen für die Krankenpflege diesbezüglich überprüfen", erklärte Kösters.

Steigende Bedarf an Ärzten
Der DKG-Präsident stellte klar, dass ein veränderter Ressourceneinsatz angesichts der Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser dringlicher denn je sei. „Bereits heute besteht bei den Kliniken ein erheblicher Wettbewerbsdruck und der gesetzliche Zwang zu weiteren Einsparungen", betonte Kösters. Gleichzeitig verschärfe die demographische Entwicklung mit einer schnell wachsenden Zahl von älteren multimorbiden und chronisch kranken Patienten die Nachfrage nach stationären Behandlungsleistungen. Der steigende Bedarf an Ärzten könne jedoch in absehbarer Zeit nicht mehr vom deutschen Arbeitsmarkt gedeckt werden. Hinzu komme, dass die Absolventenzahlen im Fach Humanmedizin seit Jahren rückläufig seien und Mediziner zunehmend in andere Berufsfelder abwanderten.

Effiziente Nutzung der bestehenden Personalressourcen
Darüber hinaus habe sich die ärztliche Arbeit durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2006 durchschnittlich um 13 Prozent verteuert, ohne dass eine Refinanzierung der Personalmehrkosten auch nur ansatzweise erfolgt sei. Auch die aktuellen Abschlüsse für die Ärzte und die nicht-ärztlichen Berufsgruppen an den kommunalen Kliniken in einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro für 2008 und 2009 würden zu einem neuen Kostenschub in den Kliniken führen. Vor diesem Hintergrund müssten die Kliniken verstärkt über die effiziente Nutzung der bestehenden Personalressourcen nachdenken.

Erste Weichenstellungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Der DKG-Präsident wies darauf hin, dass der Gesetzgeber im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bereits erste Weichenstellungen für eine Neuordnung ärztlicher Tätigkeiten vorgenommen habe. Die Änderungen ermöglichten künftig die Delegation ärztlicher Aufgaben, insbesondere in der Häuslichkeit der Patienten bei Abwesenheit des Arztes. „Diese Entwicklung wird auf Dauer nicht vor den Toren des Krankenhauses halt machen", betonte Kösters. Eine Neuorganisation müsse aber mit dem erforderlichen Augenmaß vorgenommen werden. Es gehe nicht um die Infragestellung des Arztberufes, sondern um die Entlastung der Krankenhausärzte bzw. die Organisation einer arbeitsteiligen Medizin. Kösters: „Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie werden immer Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit bleiben". Dennoch müssten die Krankenhäuser auch neue Wege gehen. Modellvorhaben für eine Neuorganisation in den Kliniken sollten daher zügig erprobt werden.

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