| Dienstag, 14. Oktober 2008 |
Gesundheitspolitik
Effizienter Personaleinsatz erfordert neue Aufgabenverteilung im Krankenhaus
Der Präsident der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat eine verstärkte
Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere medizinische Berufsgruppen im
Krankenhaus gefordert. "Für die Krankenhäuser ist der effiziente
Personaleinsatz eine schiere Überlebensnotwendigkeit", erklärte Kösters
bei der Vorstellung einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts
(DKI) zur "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes".
DKI-Studie "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes"
Die von der DKG in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass von einer Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf nicht-ärztliche Berufsgruppen positive Effekte auf einen effizienten Mitteleinsatz im Krankenhaus ausgehen können. „Die bisherigen Erfahrungen in den Krankenhäusern zeigen, dass es dabei zu einer Entlastung des ärztlichen Dienstes kommt, ohne das dadurch die Qualität der Krankenhausleistungen abnimmt", bekräftigte Kösters.
Die Palette übertragbarer
Tätigkeiten reiche nach Angaben der beteiligten Krankenhäuser vom
Standardrepertoire delegierbarer Leistungen (z.B. Verbandswechsel, Anlegen von
Infusionen, venöse Blutentnahme) über das Legen von Sonden, Kathetern oder
peripheren venösen Zugängen bis hin zu Funktionsuntersuchungen (z.B.
Ultraschall, EKG). Zudem nannten die befragten Kliniken komplexe Tätigkeiten
wie die des Case-Managements als mögliche übertragbare Tätigkeiten. Der
DKG-Präsident betonte, dass auch mit einer Neuordnung eine kompetente,
qualifizierte und lückenlose Betreuung der Patienten sichergestellt sein wird.
Je komplexer die
Aufgabenübertragung, desto höher sei der Qualifikationsbedarf
Die Erhebung zeige darüber hinaus auf, dass Qualifikationsmaßnahmen für die
Berufsgruppen, denen zusätzliche Aufgaben übertragen werden, besonders wichtig
seien. Solche Maßnahmen umfassten die tätigkeitsbezogene Einweisung, Schulung,
innerbetriebliche Fortbildung bis hin zu einer mehrjährigen Weiterbildung. Je
komplexer die Aufgabenübertragung, desto höher sei unter Berücksichtigung der
Grundausbildung der Qualifikationsbedarf. Insbesondere die zielgerichtete
Fortentwicklung der Weiterbildungsgänge für die Krankenpflege könne die
Übertragung ärztlicher Aufgaben wesentlich erweitern und neue Qualitätsmaßstäbe
setzen. „Die DKG wird ihre eigenen Weiterbildungsempfehlungen für die
Krankenpflege diesbezüglich überprüfen", erklärte Kösters.
Steigende Bedarf an
Ärzten
Der DKG-Präsident stellte klar, dass ein veränderter Ressourceneinsatz
angesichts der Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser dringlicher denn je sei.
„Bereits heute besteht bei den Kliniken ein erheblicher Wettbewerbsdruck
und der gesetzliche Zwang zu weiteren Einsparungen", betonte Kösters.
Gleichzeitig verschärfe die demographische Entwicklung mit einer schnell
wachsenden Zahl von älteren multimorbiden und chronisch kranken Patienten die
Nachfrage nach stationären Behandlungsleistungen. Der steigende Bedarf an
Ärzten könne jedoch in absehbarer Zeit nicht mehr vom deutschen Arbeitsmarkt
gedeckt werden. Hinzu komme, dass die Absolventenzahlen im Fach Humanmedizin
seit Jahren rückläufig seien und Mediziner zunehmend in andere Berufsfelder
abwanderten.
Effiziente Nutzung
der bestehenden Personalressourcen
Darüber hinaus habe sich die ärztliche Arbeit durch die Tarifabschlüsse im Jahr
2006 durchschnittlich um 13 Prozent verteuert, ohne dass eine Refinanzierung
der Personalmehrkosten auch nur ansatzweise erfolgt sei. Auch die aktuellen
Abschlüsse für die Ärzte und die nicht-ärztlichen Berufsgruppen an den
kommunalen Kliniken in einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro für 2008 und
2009 würden zu einem neuen Kostenschub in den Kliniken führen. Vor diesem
Hintergrund müssten die Kliniken verstärkt über die effiziente Nutzung der
bestehenden Personalressourcen nachdenken.
Erste
Weichenstellungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Der DKG-Präsident wies darauf hin, dass der Gesetzgeber im
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bereits erste Weichenstellungen für eine
Neuordnung ärztlicher Tätigkeiten vorgenommen habe. Die Änderungen ermöglichten
künftig die Delegation ärztlicher Aufgaben, insbesondere in der Häuslichkeit
der Patienten bei Abwesenheit des Arztes. „Diese Entwicklung wird auf
Dauer nicht vor den Toren des Krankenhauses halt machen", betonte
Kösters. Eine Neuorganisation müsse aber mit dem erforderlichen Augenmaß
vorgenommen werden. Es gehe nicht um die Infragestellung des Arztberufes,
sondern um die Entlastung der Krankenhausärzte bzw. die Organisation einer
arbeitsteiligen Medizin. Kösters: „Diagnostik, Differentialdiagnostik und
Therapie werden immer Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit bleiben".
Dennoch müssten die Krankenhäuser auch neue Wege gehen. Modellvorhaben für eine
Neuorganisation in den Kliniken sollten daher zügig erprobt werden.
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