Freitag, 21. November 2008
 

Irreführende Werbung mit dem Begriff "fachpsychologisch" durch Berufsfremde wird untersagt

11.06.2008 Quelle: BDP   

Foto: aboutpixel.dePersonen, die keine Psychologen sind, dürfen Gutachten für Gerichte nicht als "fachpsychologische Gutachten" bezeichnen und nicht mit der Erbringung von "fachpsychologischen Dienstleistungen" werben. Dies entschied das LG Darmstadt am 27. Mai 2008 in einem Musterprozess des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und folgte damit seiner Argumentation (Az.: 8 O 224/07).

Die Urteilsbegründung steht noch aus, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Verfahren war ein Eilverfahren vorausgegangen, in dem das LG Frankfurt bereits am 6. März 2007 im Sinne des BDP entschieden hatte. Der BDP hat im wesentlichen vorgetragen, dass mit dem Präfix "fach" eine besondere Qualifikation wie die des Diplom-Psychologen ggf. mit einer Zusatzqualifikation wie des Fachpsychologen für Rechtspsychologie suggeriert wird. Wer aber wie die Beklagte nicht Psychologin ist, führt Klienten bezüglich ihrer tatsächlich vorliegenden Qualifikation durch die Verwendung des Begriffs "fachpsychologisch" in die Irre.

Diesen Beitrag diskutieren... (0 Beiträge) 

Tag it:
Delicious
Furl it!
Spurl
NewsVine
Reddit
YahooMyWeb
Digg
blogmarks
Simpy
blogmarks
De.lirio.us
Digg
mister_wong
Google


Neuere Beiträge
Ältere Beiträge
<< zurück                    weiter >>

Drucken
 
Leser Bewertung:  
SchlechtSehr Gut 
Stellenmarkt für Fach- und Führungskräfte Stellenangebote Jobs Jobsuche Stellenmarkt Stellenanzeigen Affiliate-Programm
Medikamenten-Suche

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren Die neuesten Artikel zur Gesundheitswirtschaft 14-tägig per E-Mail kostenlos abonnieren!
 
 
Vergleichen Sie gesetzliche Krankenkassen und finden Sie den besten Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie
Generated in 0.70481 Seconds