| Mittwoch, 19. November 2008 |
Gesundheitspolitik
Beschluss zur Arbeitszeitrichtlinie: Patienten und Ärzte werden Verlierer sein
Mit Empörung reagiert die deutsche Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) auf
den heutigen Beschluss der EU-Arbeits- und Sozialminister, die
Arbeitszeitrichtlinie ändern zu wollen und danach die Bereitschaftsdienste
nicht mehr vollständig als Arbeitszeit zu werten.
„Mit der künstlichen Unterscheidung von aktiven und inaktiven Phasen der
Bereitschaftsdienste drohen überlange Arbeitszeiten, übermüdete Klinikärzte
im OP und am Krankenbett und eine Verschlechterung der Patientenversorgung“,
erklärte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.
Der Marburger Bund begrüße die Feststellung von Bundesarbeitsminister Olaf
Scholz, wonach das deutsche Arbeitszeitgesetz in Sachen Bereitschaftsdienste
nicht geändert werden müsse und die Bereitschaftsdienste somit nach wie vor
als Arbeitszeit gewertet werden.
„Damit hilft uns die Bundesregierung, dass eine etwaige Änderung der
europäischen Arbeitszeitrichtlinie keine Auswirkungen auf die
Bereitschaftsdienstregelungen in Deutschland haben wird. Dennoch wird der
Versuch des Ministerrates für erhebliche Unruhe und Verunsicherung in den
deutschen Kliniken sorgen.“ Der MB schließt den Versuch rechtswidriger
Dienstplanänderungen der Arbeitgeber zu Lasten der Ärzte nicht aus.
Der Marburger Bund werde deshalb die anvisierte Änderung der
Arbeitszeitrichtlinie mit allem Nachdruck bekämpfen. Geplant sei eine
Kampagne mit dem Ziel, die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes davon
zu überzeugen, der Änderung nicht zuzustimmen. Einer letztendlichen Änderung
der Arbeitszeitrichtlinie müsse zunächst ein konkreter
Formulierungsvorschlag des Ministerrates und ein Beschluss des
Europaparlamentes vorausgehen.
Bereits am 11. Mai 2005 hatten die EU-Parlamentarier einem ähnlichen Versuch
eine klare Absage erteilt. Henke: „Die europäische Arbeitszeitrichtlinie
darf nicht auf dem Altar ökonomischer Interessen einzelner Mitgliedsstaaten
und der Arbeitgeber geopfert werden. Vielmehr müssen die Leitgedanken des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer Europas verankert
bleiben. Überall in den europäischen Kliniken müssen Patienten gefährdende
Marathonschichten verboten bleiben.“
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