Mittwoch, 19. November 2008
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Beschluss zur Arbeitszeitrichtlinie: Patienten und Ärzte werden Verlierer sein

09.06.2008 Quelle: Marburger Bund   

Foto: photocase.comMit Empörung reagiert die deutsche Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) auf den heutigen Beschluss der EU-Arbeits- und Sozialminister, die Arbeitszeitrichtlinie ändern zu wollen und danach die Bereitschaftsdienste nicht mehr vollständig als Arbeitszeit zu werten.

„Mit der künstlichen Unterscheidung von aktiven und inaktiven Phasen der Bereitschaftsdienste drohen überlange Arbeitszeiten, übermüdete Klinikärzte im OP und am Krankenbett und eine Verschlechterung der Patientenversorgung“, erklärte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.

Der Marburger Bund begrüße die Feststellung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, wonach das deutsche Arbeitszeitgesetz in Sachen Bereitschaftsdienste nicht geändert werden müsse und die Bereitschaftsdienste somit nach wie vor als Arbeitszeit gewertet werden.

„Damit hilft uns die Bundesregierung, dass eine etwaige Änderung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie keine Auswirkungen auf die Bereitschaftsdienstregelungen in Deutschland haben wird. Dennoch wird der Versuch des Ministerrates für erhebliche Unruhe und Verunsicherung in den deutschen Kliniken sorgen.“ Der MB schließt den Versuch rechtswidriger Dienstplanänderungen der Arbeitgeber zu Lasten der Ärzte nicht aus.

Der Marburger Bund werde deshalb die anvisierte Änderung der Arbeitszeitrichtlinie mit allem Nachdruck bekämpfen. Geplant sei eine Kampagne mit dem Ziel, die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes davon zu überzeugen, der Änderung nicht zuzustimmen. Einer letztendlichen Änderung der Arbeitszeitrichtlinie müsse zunächst ein konkreter Formulierungsvorschlag des Ministerrates und ein Beschluss des Europaparlamentes vorausgehen.

Bereits am 11. Mai 2005 hatten die EU-Parlamentarier einem ähnlichen Versuch eine klare Absage erteilt. Henke: „Die europäische Arbeitszeitrichtlinie darf nicht auf dem Altar ökonomischer Interessen einzelner Mitgliedsstaaten und der Arbeitgeber geopfert werden. Vielmehr müssen die Leitgedanken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer Europas verankert bleiben. Überall in den europäischen Kliniken müssen Patienten gefährdende Marathonschichten verboten bleiben.“

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