| Dienstag, 07. Oktober 2008 |
Gesundheitspolitik
Versorgung Sterbender Zuhause nicht befriedigend geregelt „Es ist richtig, vor der Diskussion um die rechtliche Regelung von Patientenverfügungen eine bessere Versorgung Schwerkranker und Sterbender in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. Schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf umfassende Fürsorge und Unterstützung durch die Gesellschaft“, fordert Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes, aus Anlass der heutigen Bundestagdebatte zum Antrag der Grünen „Leben am Lebensende - Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende schaffen“.
Es gebe hier noch dringenden Handlungsbedarf, beispielsweise in der
Versorgung und Begleitung sterbender Menschen zu Hause.
Palliativmedizin und Palliativpflege müssten ein Pflichtfach in der
medizinischen und pflegerischen Ausbildung werden. Auch müsse bei der
jüngst eingeführten sechsmonatigen Pflegezeit von Angehörigen
sichergestellt werden, dass Menschen ohne ausreichende finanzielle
Möglichkeiten nach einer Bedarfsprüfung entsprechende Unterstützung
erhielten. „Sonst können sich nur wohlhabende Menschen eine Pflegezeit
leisten“, warnt Neher.
Der durch die Gesundheitsreform sichergestellte Anspruch der
Versicherten auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung gehe in
die richtige Richtung. Es sei jedoch zu befürchten, dass die
Anforderungen an die Versorgung Sterbender im eigenen Zuhause mit hohen
bürokratischen und qualitativen Auflagen verbunden werde. Dies werde
auf lange Sicht die Entwicklung entsprechender Versorgungsstrukturen
erschweren. Deshalb sollte die Bundesregierung einen Bericht zur
Evaluation der Versorgung und der nötigen Strukturen fest verankern,
damit die Entwicklung beobachtet und gegebenenfalls gesetzlich
nachgesteuert werden kann.
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