Freitag, 21. November 2008
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Salenus veröffentlicht Analyse zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

25.06.2008 Quelle: Salenus GmbH   

Der Hilfsmittel- und HomeCare-Markt wird zukünftig von Gerichten und Vergabekammern bestimmt. In der von Salenus heute vorgelegten Analyse zum Hilfsmittel- und HomeCare-Markt wird bundeseinheitlich dargestellt, welche Wettbewerbsinstrumente bisher in der Hilfsmittelmittel- und HomeCare-Versorgung zur Anwendung kommen und wie diese Ansätze im Rahmen einer nachhaltigen Hilfsmittelmittel- und HomeCare-Versorgung zu bewerten sind.

titel_1.jpg Die Salenus Analyse wird eine bessere Orientierung in der Fülle der gerichtlichen Auseinandersetzungen ermöglichen und eine aktive Mitgestaltung der Reformprozesse im Gesundheitssystem unterstützen.

„Es ist deutlich geworden, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht, der das derzeitige Nebeneinander von Regulation und Wettbewerb durch rational begründbare und problemangemessene Bedingungen ersetzt,“ sagt Thomas Bade, geschäftführender Gesellschafter der Fürther Unternehmensberatung.

Die bisher vorliegenden juristischen Auseinandersetzungen sowie die bis heute von Vergabekammern, Sozial- bzw. Zivilgerichten noch gar nicht thematisierten Problembereiche (Datenschutz, Preiskartelle, Sicherstellungsauftrag etc.) lassen nur erahnen, dass die gerade erst

begonnene juristische Aufarbeitung dieses umfangreichen Gesetzgebungswerkes noch sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.

Intensive Salenus Recherchen der Verdingungsunterlagen bei Ausschreibungen und Vertragsankündigungen der Krankenkassen machen deutlich, dass wohnortnah und bevölkerungsbezogen zum Januar 2009 für alle Hilfsmittel bundesweit keine Verträge vorliegen werden, da alle Verträge große inhaltliche Mängel aufweisen.

„Mit Wettbewerb hat die augenblickliche Situation nichts zu tun“ betont Thomas Bade.

Das bereits in die Diskussion gebrachte Präqualifizierungsverfahren für alle Leistungserbringer ist die beste Lösung, dass Qualitäts- und Leistungsniveau bei der Hilfsmittelversorgung kurzfristig aufzubauen und verbindlich einzuführen.

Das Verhandlungsmandat bei Rahmenverträgen und Ausschreibungen wird für Handwerksinnungen und Leistungsgemeinschaften zunehmend schwieriger. Zusätzlich zwingt die Mittelstandsklausel die Krankenkassen, den bundesweiten Markt in Gebietslose aufzuteilen und die Anzahl der Lose für Bietergemeinschaften zu begrenzen. Bundesweit agierende Leistungsgemeinschaften können bei Ausschreibungen immer nur Teilgebiete abdecken. Dies wiederspricht aber grundsätzlich dem

Gedanken und satzungsgemäßem Zweck der Leistungsgemeinschaften und wird zu erheblichen Unruhen und Störungen innerhalb der Organisationen führen.

Alle Leistungsgemeinschaften und Innungen sehen sich zukünftig der Prüfung durch die Kartellbehörden ausgesetzt. Solche Zusammenschlüsse erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines abgestimmten (Kartell-) Verhaltens. Das Wettbewerbsrecht sowie die Gerichte werden dafür Sorge tragen, dass nicht zusätzlich zur Nachfragemacht der Krankenkassen die Angebotsmacht einiger Leistungsgemeinschaften kommt. Für die zukünftige Vertragslandschaft im Hilfsmittel- und HomeCare-Bereich können kartellrechtliche Urteile weitreichende Risiken und Rechtsfolgen haben.

Insgesamt zeigt die Salenus Analyse, dass das Leitbild einer nachhaltigen Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung strategische Orientierungen zur Reform des deutschen Gesundheitswesens mit langfristig tragfähigen Lösungen liefern kann.

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