Freitag, 21. November 2008
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Die CSU tritt Patienteninteressen mit Füßen durch Monopolisierung der hausärztlichen Versorgung

18.07.2008 Quelle: DGbG   

Foto: aboutpixel.deAls einen „Schlag ins Gesicht jedes Versicherten“ bezeichneten heute Präsidiumsmitglieder der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung (DGbG) e.V. eine jetzt bekannt gewordene Gesetzesinitiative der CSU, nach der nicht ärztliche Kompetenz sondern die Mitgliedschaft in einem politischen Verband künftig darüber entscheiden soll, welche Hausärzte Verträge mit Krankenkassen abschließen dürfen.

Anstatt auf Qualität und bessere Versorgung von Versicherten zu setzen, scheint sich die CSU-Spitze nur noch von wahltaktischem Kalkül leiten lassen, indem sie vor massiven Eigeninteressen des Bayerischen Hausärzteverbandes eingeknickt ist. Die Krankenkassen müssen nach dem Gesetzänderungsentwurf ein Ausschreibungsverfahren durchführen, obwohl jetzt nur noch ein Vertragspartner in Frage kommt. „Dies ist eine Farce und die Patienten werden zum Narren gehalten“, so Dr. Elmar Schmid, Präsident der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung. In Bayern wird nun nämlich genau der Vertragspartner in Frage kommen, der bereits 2005 in einem Kassenvertrag ein niedrigeres Versorgungsniveau als andere Mitbewerber zur Vertragsgrundlage gemacht hat.

Die Krankenkassen, die als Anwälte ihrer Versicherten die beste Wahl der Versorgung treffen sollten, können so nicht mehr nach der Qualität der Versorgung unter verschiedenen Anbietern wählen. „Das hat mit Bürgerorientierung nichts mehr zu tun. - Da dies alle Kassen betrifft, wird hierdurch die Wahlfreiheit der Bürger mit Füßen getreten", kritisiert  Dr. Elmar Schmid, „Es ist außerdem unverständlich, dass auch die SPD diesem Gesetzesvorhaben zustimmen will, obwohl der von der Koalition propagierte Wettbewerb im Gesundheitswesen um die beste Patientenversorgung aufs schlimmste konterkariert wird.“

Ein neues Monopol tut sich auf, das den Patienten vorgefertigte Versorgung „von der Stange“ präsentieren könnte. Der Bürger hat dann keine Entscheidungsfreiheit mehr. "Die bisher von den Patienten gewählten Versorgungsnetze oder medizinische Versorgungszentren sind außen vor. So werden die Versicherten gezwungen, sich in eine Patientenversorgung zu begeben, die sich in den Händen einer berufspolitischen Organisation befinden. Wir verlangen, dass sich die Bürger frei entscheiden können und nicht bevormundet werden",  so die beiden Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung Professor Dr. Dieter Adam und Dr. Klaus Meyer-Lutterloh.

Das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung fordert, dass dieser Gesetzentwurf sofort wieder in  der Versenkung verschwindet. Die gerade erst propagierte Wahlfreiheit der Versicherten darf nicht klammheimlich einkassiert werden. Andernfalls werden die Wähler als die Leidtragenden den Verantwortlichen die Quittung für einen solchen Versichertenbetrug präsentieren.

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