| Freitag, 10. Oktober 2008 |
Gesundheitspolitik
Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im stationären Sektor
Die Monopolkommission hat sich in ihrem Gutachten für eine
transparentere Finanzierung und intensivere Fusionskontrolle im
Krankenhaussektor ausgesprochen. Die Investitionen und Ausgaben für den
laufenden Betrieb sollten wieder aus einer Hand erfolgen.
Der deutsche Krankenhausmarkt befindet sich im Umbruch. Herausforderungen stellt die Finanzierung von Krankenhausleistungen, die in den zurückliegenden Jahren von der Umstellung auf DRG-Fallpauschalen und dem schleichenden Rückzug der Bundesländer aus der Investitionsfinanzierung geprägt ist. Die demografische Alterung und der medizinisch-technische Fortschritt bedingen zusätzlich Verschärfungen der Kostensituation. Die Krankenhausbetreiber reagieren daher mit stetiger Rationalisierung, mit vermehrten Krankenhausfusionen und der Privatisierung öffentlicher Kliniken.
Regulatorische Eingriffe nähern das DRG-Fallpauschalensystem wieder einer Einzelleistungsvergütung an und unterstützen eine Standardisierung von Behandlungen und Prozeduren, die Kosten spart, jedoch auch die Gestaltungsspielräume der Krankenhäuser begrenzt und verhindert, dass sich heterogene Präferenzen der Patienten in einem entsprechend differenzierten und effizienten Angebot widerspiegeln. Auch in der von den Bundesländern geleisteten zentralen Krankenhausplanung und der Investitionsförderung für Plankrankenhäuser sind Innovations- und Wirtschaftlichkeitshemmnisse angelegt. Die Monopolkommission plädiert für eine Krankenhausplanung, die nicht länger die Gewährleistung einer allumfassenden Krankenhausversorgung im Blick hat, sondern auf die Sicherstellung lediglich einer erforderlichen Mindestversorgung gerichtet ist. Für alle übrigen Bereiche muss ein Finanzierungssystem gefunden werden, das es den Krankenhäusern erlaubt, ihr Angebot im Wettbewerb an dem lokalen Bedarf auszurichten und stetig fortzuentwickeln.
Die Monopolkommission unterstützt daher die Rückkehr zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung. Danach werden sämtliche Betriebsausgaben und Investitionen aus Fallpauschalen gedeckt. Politisch erwünschte Zusatzangebote ließen sich sodann in effizienter Weise durch wettbewerbskonforme, wiederkehrende Ausschreibungen sicherstellen. Ein Abbau des bestehenden Investitionsstaus ist vor Einführung der Monistik nicht erforderlich.
Zur weiteren Stärkung wettbewerblicher Einflüsse auf die Krankenhausversorgung schlägt die Monopolkommission die Einführung spezieller Optionstarife in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Krankenkassen sollen für Optionstarife mit einzelnen Krankenhäusern selektive Versorgungsverträge abschließen. Den Versicherten wird die Möglichkeit eröffnet, durch ein freiwilliges Opting-Out einen günstigeren Tarif als den Standardtarif zu wählen und dafür im Gegenzug elektive Krankenhausleistungen nur in den ausgewählten Vertragskrankenhäusern ihrer Krankenkasse wahrzunehmen. In diesen Krankenhäusern können die Versicherten sodann weiterhin Behandlungen im vollen Umfang des gesetzlichen Standardtarifes in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftlichkeitsvorteile der Optionstarife sollen an die Versicherten in Form niedrigerer Beiträge weitergegeben werden. Hierbei ist eine Preisdifferenzierung wünschenswert, die den Versicherten korrekte Signale zur Wirtschaftlichkeit ihrer Tarifentscheidung übermittelt.
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