| Freitag, 21. November 2008 |
Gesundheitspolitik
Selektivverträge fördern Qualitätswettbewerb "Die Politik verabschiedet sich immer mehr vom Vertragswettbewerb", kritisiert Dr. Herbert Reichelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die aktuellen Entwicklungen. So laufe die Anschubfinanzierung bei der Integrierten Versorgung ersatzlos aus.
Auch beim derzeit vorliegenden
Referentenentwurf zum Krankenhaus-Ordnungsrahmen suche man vergeblich
nach wettbewerblichen Elementen. Deshalb würde der Stopp dieses
Gesetzgebungsverfahrens allen Beteiligten die Chance bieten, dies
nachzuholen.
"Die hausärztliche Versorgung ist zu wichtig, als
dass sie in den Wahlkampf gezogen wird", kommentiert der
stellvertretende Vorstandsvorsitzende zudem die bekannt gewordenen
Überlegungen der Politik zur hausärztlichen Versorgung.
Für
Krankenkassen ist es nicht nachvollziehbar, wenn der Gesetzgeber
zunächst im GKV-WSG ausdrücklich mit Selektivverträgen neue Wege im
Bereich ambulanter Versorgung eröffnet. Dann aber quasi einen
Einzelvertrag mit Kontrahierungszwang einführen will, der de facto zu
einer neuen Monopolsituation führt, bei der nur der Verhandlungspartner
ausgetauscht wird und statt der Kassenärztlichen Vereinigungen die
Hausärzteverbände am Tisch sitzen.
"Wir wollen uns die
Vertragspartner im Interesse unserer Versicherten nach
Qualitätsanforderungen auswählen können. Da gibt es auf regionaler
Ebene gute Vorbilder, die auf freiwilligen Vereinbarungen basieren",
betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
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