| Freitag, 21. November 2008 |
Jobs & Karriere
Aus- & Weiterbildung
Behinderte Menschen qualifizieren: im Job - für den Job Im Job für den Job fit werden: Das ist das Motto bei "Unterstützter Beschäftigung" von Menschen mit Behinderungen. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf ist der Weg bereitet zum flächendeckenden Einsatz dieses Instruments, mit dem in der Vergangenheit regional bereits gute Erfahrungen gemacht wurden.
Unterstützte Beschäftigung ist ein ambulantes - vor Ort, in den Betrieben wirksames - Angebot für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen - also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt. Unterstützte Beschäftigung ist damit Teil und Ausdruck einer modernen Politik für Menschen mit Behinderung: Integration in die Mitte der Gesellschaft und der Arbeitswelt; als Gleiche unter Gleichen; immer mit Blick auf die besonderen Erfordernisse, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Handicap.
Im Einzelnen:
Unterstützte Beschäftigung
besteht zunächst aus einer Phase der individuellen betrieblichen
Qualifizierung, also des Lernens und Einübens am und für den
Arbeitsplatz. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Bei Bedarf
folgt anschließend eine Berufsbegleitung - also eine Betreuung nach
persönlichen Ansprüchen, während die Tätigkeit eigenverantwortlich und
eingebettet in betriebliche Abläufe ausgeübt wird. Die betriebliche
Qualifizierung ist als Rehabilitationsmaßnahme angelegt und dauert bis
zu zwei Jahre. Reha-Träger ist im allgemeinen die Bundesagentur für
Arbeit; zuständig für die bedarfsweise anschließende Berufsbegleitung
sind die Integrationsämter. In der Zeit der betrieblichen
Qualifizierung sind die behinderten Menschen sozialversichert wie
Teilnehmer an anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen auch; danach wie
jeder andere Beschäftigte.
Zielgruppe für Unterstützte Beschäftigung sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits nicht der Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bedürfen. Daneben sollen die erreicht werden, die erst später - im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens - eine Behinderung erfahren.
Unterstützte Beschäftigung stärkt und erweitert die Palette ambulanter Hilfsangebote für behinderte Menschen. Ihre bundeseinheitliche Regelung mit klaren Vorgaben zu Inhalten, Ablauf und Finanzierung ist ein wichtiger Schritt vorwärts und Ausweis einer bedarfsgerechten, an der Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderung.
Dieser Blick- und Paradigmenwechsel ist auch Grundthema der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat dieses Übereinkommen maßgeblich mit vorangetrieben, wird es in Kürze ratifizieren und füllt durch das nun neu beschlossene Instrument dort formulierte Normen mit Leben. Zugleich wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: Mehr behinderte Menschen sollen ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, im alltäglichen Berufsumfeld erarbeiten können.
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