Mittwoch, 19. November 2008
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Erlaubnisse zur Kindertagespflege

09.09.2008 Quelle: Statistisches Bundesamt   

Bundesweit besaßen 35 000 Tagesmütter und Tagesväter zum Jahresende 2007 eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege. Diese Erlaubnis wurde im Jahr 2005 eingeführt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich ihre Anzahl seit Ende 2005 von 15 200 auf 35 000 mehr als verdoppelt.

Auf Ostdeutschland (ohne Berlin) entfielen Ende 2007 12% der Erlaubnisse (4 100), auf Westdeutschland (ohne Berlin) 30 250 Erlaubnisse (87%). Tagesmütter und Tagesväter benötigen eine Erlaubnis, wenn sie ein Kind oder mehrere Kinder in ihrer eigenen Wohnung oder in anderen Räumen mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen wollen.

Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern und wird für fünf Jahre zeitlich befristet ausgestellt. Diese Zahl darf jedoch nicht mit der Zahl der tatsächlich aktiven Tagesmütter und -väter in Deutschland und auch nicht mit der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder gleichgesetzt werden.

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