Mittwoch, 19. November 2008
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Neue Beschäftigungsformen prägen Arbeitsmarktentwicklung

10.09.2008 Quelle: Statistisches Bundesamt   

Foto: aboutpixel.de - Christoph Ruhland Die Zunahme neuer Beschäftigungsformen hat die Beschäftigungsentwicklung der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt. Zu diesen neuen oder häufig auch als atypisch bezeichneten Beschäftigungsformen gehören befristete oder geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit sowie Zeitarbeit. Während die Zahl der Erwerbstätigen in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen von 1997 bis 2007 um 1,5 Millionen gesunken ist, stieg die Anzahl der Personen in neuen oder atypischen Beschäftigungsformen in diesem Zeitraum um 2,6 Millionen an.

Insgesamt ergibt sich für alle abhängig Beschäftigten eine Zunahme um 1,1 Millionen. Wie Wolfgang Strohm, Leiter der Abteilung "Gesamtrechnungen, Arbeitsmarkt" des Statistischen Bundesamtes, weiter mitteilte, ist trotz dieser Entwicklung das Normalarbeitsverhältnis nach wie vor die dominierende Form abhängiger Beschäftigung. Knapp drei Viertel (22,5 Millionen) der 30,2 Millionen abhängig Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung waren, befanden sich 2007 in einem Normalarbeitsverhältnis. Demgegenüber standen 7,7 Millionen Personen in neuen Beschäftigungsformen.

Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hat die Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses abgenommen, wenn auch nicht deutlich. 1997 betrug der Anteil der Personen in einem Normalarbeitsverhältnis an allen abhängig Beschäftigten noch 82,5%. Der Anteil hat sich seither um acht Prozentpunkte verringert (2007: 74,5%). Entsprechend stieg der Anteil der neuen Beschäftigungsformen von 17,5% auf 25,5%. Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird hier ein Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit und auf einer dauerhaften vertraglichen Grundlage ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall.



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