Freitag, 21. November 2008
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Drei Milliarden Euro mehr Geld für Krankenhäuser

26.09.2008 Quelle: BMG   

Das Bundeskabinett hat am 24.09.2008 dem Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) zugestimmt. Damit werden die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vorgegeben.

Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:

„Das Gesetz ist gut für die Patientinnen und Patienten und für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir verbessern die finanzielle Lage der Kliniken, die ab 2009 insgesamt mehr als drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung haben werden. Damit sichern wir eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die Tariflohnsteigerungen der Jahre 2008 und 2009, die noch nicht durch höhere Zahlungen der Krankenkassen gedeckt sind, werden zur Hälfte von den Kassen übernommen. Mit einem Sonderprogramm werden in den nächsten drei Jahren 21.000 zusätzliche Pflegestellen geschaffen. Der bisherige Sparbeitrag der Krankenhäuser wird ab dem 1. Januar 2009 aufgehoben. Diese Maßnahmen sind – anders als manche Berufskritiker es gerne darstellen – keine einmalige Finanzspritze. Mit den zusätzlichen Mitteln wird der Sockel dauerhaft erhöht, auf dem die Fallpauschalen kalkuliert werden. Das gilt genauso für die Mittel, die in den nächsten drei Jahren für das Sonderprogramm für Pflegepersonal aufwachsen (von 220 über 440 auf 660 Mio. Euro im Jahr). Und für die Zukunft gehen wir weg von der bisherigen Anbindung der Finanzentwicklung an die sog. Grundlohnentwicklung. Im nächsten Jahr wird ein neuer 'Orientierungswert' entwickelt, der die krankenhausspezifische Kostenentwicklung besser abbildet. Der bisherige 'Deckel' ist damit weg.

Wer zudem, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Maßnahmen des Gesetzentwurfs etwas voreilig als nicht ausreichend einstuft, macht es sich zu leicht. Er verkennt den für die Finanzierung der Mehrausgaben notwendigen Kraftakt für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Der Gesetzentwurf verbindet mit Augenmaß das wirtschaftlich Notwendige mit dem finanziell Machbaren. Die Krankenhäuser müssen dabei jedoch immer noch nachhaltige Bemühungen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven unternehmen, da den Beitragszahlern nicht mehr zuzumuten ist.“

Neben finanziellen Verbesserungen enthält der Gesetzentwurf verschiedene strukturelle Maßnahmen sowie technische Regelungen, um das DRG-Vergütungssystem für den Regelbetrieb nach Abschluss der Einführungsphase auszurichten.

Besonders hervorzuheben ist, dass damit grundsätzlich eine zukünftige Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen verankert wird. Dazu wird ein gesetzlicher Entwicklungsauftrag bis Ende 2009 festgelegt, damit diese neue Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser ab 2012 eingeführt werden kann. Durch eine Kalkulation auf der Bundesebene sollen sich Länder dafür entscheiden können, die bisherige auf Einzelentscheidungen basierte Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch eine moderne leistungsorientierte Investitionsfinanzierung auf der Grundlage von Investitionspauschalen zu ersetzen.

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