| Freitag, 21. November 2008 |
Zukunftstrends
Assekuranz 2008: Gesundheitsreform 2007 hat maßgeblichen Anteil am aktuellen Stimmungstief Die Umsatzerwartungen der deutschen Assekuranz sind binnen zwei Jahren um die Hälfte eingebrochen. Mittelfristig rechnen nur 21 Prozent der Topentscheider mit steigenden Umsätzen. 2006 waren es noch 41 Prozent. Die Gesundheitsreform 2007 hat maßgeblichen Anteil am aktuellen Stimmungstief: Sie führte zu schwächeren Geschäftserwartungen in der privaten Krankenversicherung. Zugleich verteuern neue Gesetze und Regelungen den Aufwand pro Kunden.
Fast jeder zweite Topentscheider sieht die Umsetzung gesetzlicher Änderungen als zentrale Herausforderung an. Dies entspricht einer Verdopplung im Vergleich zu 2006. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2008 Versicherungen“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Jeder vierte befragte Topentscheider kalkuliert mit Umsatzrückgängen, knapp jeder zweite rechnet mit stagnierenden Geschäften. Dies sind die pessimistischsten Prognosen seit Erhebung des „Branchenkompass Versicherungen“ im Jahr 2002. Um aus dem Stimmungstal zu gelangen, setzen die Befragten vor allem auf die Entwicklung neuer Produkte und auf Vertriebsverbesserungen, beispielsweise über verstärkte Kooperationen mit Maklern. Jeder dritte Topentscheider gibt an, sein Unternehmen entwickle neue Produkte und Tarife, die auch noch in drei Jahren konkurrenzfähig und gesetzeskonform sein werden, um damit den neuen gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen (2006: 24 Prozent). Jeder fünfte Versicherer will den eigenen Vertrieb und Außendienst optimieren (21 Prozent). Auch hier lässt sich ein deutlicher Zuwachs gegenüber den Ergebnissen der Befragung von 2006 feststellen (elf Prozent).
Zu den gesetzlichen Änderungen zählt unter anderem das EU-Projekt Solvency II, das zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa führte und sich insbesondere auf die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen auswirkt. Daneben müssen sich die Versicherer mit dem seit 1. Januar 2008 reformierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auseinandersetzen. Darin sind erhebliche Änderungen zugunsten der Versicherungsnehmer enthalten. Hinzu kommt, dass Versicherer seit dem 1. Juli 2008 umfangreiche Informationspflichten erfüllen müssen, etwa indem sie ihren Kunden ein ausführliches Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Darüber hinaus beschäftigt sich die Branche mit den Auswirkungen der seit Mai 2007 geltenden EU-Vermittlerrichtlinie, die erhöhte Ansprüche an die Beratungsleistung von Vermittlern stellt.
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