Existenzgründung
Kurzarbeit statt Entlassungen
12.01.2009 Quelle: BMAS
Die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sind mittlerweile auch bei uns deutlich spürbar. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen sich daher Sorgen um ihre Arbeitsplätze. In dieser Situation hilft Kurzarbeit, Entlassungen zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil des Lohnes - das Kurzarbeitergeld.
Wer Kurzarbeitergeld erhalten kann, wo es beantragt wird und was dabei zu beachten ist, erklärt "Einsatz für Arbeit", eine gemeinsame Aktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesregierung berät in diesen Tagen weitere Maßnahmen, um Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem "Einsatz für Arbeit" zu helfen. Konkret heißt das:
- Die Antragsstellung beim Kurzarbeitergeld wird vereinfacht.
- Unternehmen, die Kurzarbeit nutzen, werden finanziell noch stärker entlastet.
- Die finanzielle Förderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Qualifikation und Weiterbildung - nicht nur bei Kurzarbeit - wird verbessert.
Ein wesentliches Element des Maßnahmenpakets ist die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate.
Was viele nicht wissen:
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld hängt nicht von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Beschäftigten ab. Kurzarbeitergeld kann für den Konzern mit tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genauso in Frage kommen wie für den Handwerksbetrieb oder die Werbeagentur, die mindestens einen Angestellten haben.
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Liliane Heberle
Dirk Zimmermann
