| Dienstag, 09. Februar 2010 |
Gesundheitspolitik
Marktwirtschaft in Deutschland gilt nicht für Apotheken-Ketten
Für den Arzneimittelversender Doc Morris ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen Apothekengesetz eine Niederlage, für deutsche Apotheker ein Sieg. Der Europäische Gerichtshof hat damit die Bestimmungen
des deutschen Apothekenrechts bestätigt. "Es ist ein reiner Lobbysieg", sagt Kerstin Stachel, Chefredakteurin gesundheitswirtschaft.info.
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Nach dem Apothekengesetz darf eine Apotheke nur betreiben, wer approbiert ist und seine Zuverlässigkeit bewiesen hat. Deutschland darf somit die Vergabe von Apothekenlizenzen einschränken und Apothekenketten bleiben damit verboten.
Die Folgenden zwei Schutzklauseln sind im wesentlichen für Monopolstellung der Apotheken in Deutschland verantwortlich wie spiegel-online berichtet:
Das Fremdbesitzverbot: Es regelt, dass nur ein studierter Pharmazeut mit Kammerzulassung Eigentümer einer Apotheke sein darf. Alle anderen Unternehmen dürfen keine Apotheken besitzen, sondern lediglich als Partner von deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen.
Das Mehrbesitzverbot: Es verbietet das Aufziehen von Ketten. Es regelt, dass jeder Apotheker neben einer Hauptapotheke nur bis zu drei weitere Filialen betreiben darf. Damit ist das Urteil eine schwere Niederlage für eine Reihe von Großketten, die seit Jahren versuchen, das Apothekermonopol zu kippen und sich im attraktiven deutschen Arzneimittelmarkt Anteile zu erkämpfen.
Weitere ausführlichere Informationen finden Sie unter:
http://www.spiegel.de
http://www.tagesschau.de
Thomas Blum
Nicole Irreiter
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