| Freitag, 12. März 2010 |
Gesundheitspolitik
Kliniken müssen Zuzahlungen der Patienten eintreiben Kliniken müssen künftig bei ihren Patienten Zuzahlungen für stationäre Krankenhausaufenthalte eintreiben. Dies sieht eine zum 01.01.2010 wirksam gewordene Gesetzesänderung vor. Auch bislang hatten die Krankenhäuser zwar schon die Pflicht, Zuzahlungen ihrer Patienten einzuziehen, sofern die Patienten dieser Zahlungsaufforderung aber nicht nachkamen, hatten sich die Krankenkassen um das weitere Einziehungs- und Vollstreckungsverfahren zu kümmern.
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Diese Aufgabe der Krankenkassen wird nun auf die Krankenhäuser übertragen, erklärt Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH.
Gesetzlich Versicherte haben sich bei stationären Krankenhausaufenthalten an den Behandlungskosten mit einem Eigenanteil in Höhe von 10,- Euro pro Behandlungstag zu beteiligen. Dieser an die Krankenkassen zu leistende Eigenanteil der Versicherten wird mit Jahresbeginn nun direkt von den Rechnungen der Krankenhäuser abgezogen, egal ob der Patient tatsächlich gezahlt hat oder nicht.
Die Krankenhäuser müssen dann das gesamte Einziehungsverfahren im Auftrage der Krankenkassen betreiben. Hierzu erhalten sie per Gesetz die Befugnis, wie diese Leistungsbescheide zu erlassen, und sind im Notfall sogar gehalten, den Gerichtsvollzieher zu ihren Patienten zu schicken.
Krämer hofft, daß es dieser Weiterungen jedoch nur im Ausnahmefall bedarf und setzt insoweit auf die aktive Unterstützung der Patienten: "Um Aufwand und Ärger für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, sollten Patienten ihre Zuzahlungen nach Möglichkeit gleich direkt noch während des Krankenhausaufenthaltes leisten."
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Dr. Jürgen Fleig
Gerhard Schmidt
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