17.04.2005
Quelle: BMWA
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verleiht zum 38. Mal den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis. Der Preis dient der Förderung deutscher Kurzfilme, die sich mit Themen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. [...]
[...]
Der Wettbewerb umfasst folgende Themenbereiche:
Filme über die Wirtschaft: Filmische Darstellung von wirtschaftlichen
Zusammenhängen und Entwicklungen in der sozialen Marktwirtschaft,
insbesondere in den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation,
Technologie, Arbeitswelt, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Kategorie
kann auch Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der
weltweiten Globalisierung umfassen.
Filme aus der Wirtschaft: Filmische Darstellung von Unternehmen oder
Institutionen und deren Produkte und Dienstleistungen. Die Darstellung
muss über die reine Produkt- oder Firmenwerbung und Werbespots
hinausgehen und in einem gesamtwirtschaftlichen oder internationalen
Kontext stehen. Reine Produktwerbefilme und Werbespots sind von der
Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Filmische Darstellungen aus den Kategorien 1 und 2, die von
Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern
gestaltet und realisiert worden sind. Die Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger sollten in der Regel nicht länger als drei Jahre auf dem
Gebiet des Wirtschaftsfilms tätig sein.
Der Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die
Stiftung des Deutschen Wirtschaftsfilmpreises vom 8. Dezember 2004
wurde im Bundesanzeiger Nr. 40 vom 26. Februar 2005, S. 2861 und die
Ausschreibung des Wirtschaftsfilmpreises 2005 im Bundesanzeiger Nr. 63
vom 5. April 2005, Seite 5226 veröffentlicht.
Weitere Informationen können beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Referat 416 -
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196-908-410
Telefax: 06196-908-800
E-Mail: Peter.Reuss@bafa.bund.de
angefordert werden.
Die Anmeldung zum Wettbewerb muss bis 31. Juli 2005 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
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